Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Pandemie
update 11.01.2021 16:00 Uhr
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 11. Januar 2021
In der neuen CoronaSchVO, die ab dem 11. Januar 2021 (bis zum 31.01.2021) in Kraft tritt, gibt es nur kleine weitere Einschränkungen für den Sport. Im Folgenden die somit aktuellen Bestimmungen:
1. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
2. Rehabilitationssport ist nicht möglich.
- Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.
- Die für die Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken.
Nach Rücksprache mit DuisburgSport und dem Ordnungsamt dürfen Sportanlagen der Vereine in Duisburg geöffnet werden für
+ pflegerische Sport- und Grünflächenarbeiten
+ Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, Rudern, Stand-up-Paddling etc.
+ Sicherung des (Sport)Equipments, z.B. Kranen der Segelboote
+ Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Vereinsgremien
+ Durchführung von Verwaltungsarbeiten
Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten!
Möglich bleiben (s. §§ 2 und 9 der CoronaSchVO)
1. Sporttreiben allein oder mit den Personen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand (die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann) im öffentlichen Raum bzw. in freier Natur ohne Anleitung.
- Wettbewerbe in Profiligen (ohne Zuschauer) mit Auflagen (u.a. Infektionsschutzkonzept)
- Das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten ist erlaubt sowohl im kontaktfreien Sport als auch im Kontaktsport in und auf den zum Stützpunkt gehörenden Sportanlagen. Die allgemeinen Regeln zum Hygieneschutz sind einzuhalten.
- Reiten: das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch auf und in Sportanlagen ist zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.
- Gastronomie: wenn das Vereinslokal eine öffentliche Gastronomie ist und Speisen zum Abholen anbietet, darf die Sportanlage zu diesem Zwecke geöffnet werden.
Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung!
Der Stadtsportbund bleibt in Gesprächen mit der Stadt, um weitere Details oder Veränderungen frühzeitig zu besprechen und bekannt geben zu können!
update 17.12. 13:30 Uhr
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 16. Dezember 2020
In der neuen CoronaSchVO, die ab dem 16. Dezember 2020 (bis zum 10.01.2021) in Kraft tritt gibt es weitere Einschränkungen für den Sport:
1. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Das bedeutet, dass ab sofort auch der (bisher noch erlaubte) Individualsport (z.B. Tennis, Golf etc.) auf öffentlichen und vereinseigenen Spoortanlagen verboten ist. Kommunale und vereinseigene Sportanlagen müssen schließen.
2. Rehabilitationssport ist nicht mehr möglich.
3. Die für die Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken.
4. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.
Nach Rücksprache mit DuisburgSport und dem Ordnungsamt dürfen Sportanlagen der Vereine in Duisburg geöffnet werden für
+ pflegerische Sport- und Grünflächenarbeiten
+ Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, Rudern, Stand-up-Paddling etc.
+ Sicherung des (Sport)Equipments, z.B. Kranen der Segelboote
+ Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Vereinsgremien
+ Durchführung von Verwaltungsarbeiten
Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten!
Möglich bleiben (s. §§ 2 und 9 der CoronaSchVO)
1. Sporttreiben allein oder mit insgesamt maximal zwei Personen oder von Personen eines Hausstandes mit zusätzlich einer weiteren Person im öffentlichen Raum bzw. in freier Natur ohne Anleitung. Kinder bis einschl. 14 Jahren werden nicht mitgezählt, dürfen aber auch nicht aus mehr als zwei Haushalten stammen. (s. Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg, gültig ab 16.12.2020)
- Wettbewerbe in Profiligen (ohne Zuschauer) mit Auflagen (u.a. Infektionsschutzkonzept)
- Das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten ist erlaubt sowohl im kontaktfreien Sport als auch im Kontaktsport in und auf den zum Stützpunkt gehörenden Sportanlagen. Die allgemeinen Regeln zum Hygieneschutz sind einzuhalten.
- Reiten: das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch auf und in Sportanlagen ist zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.
Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung!
Der Stadtsportbund bleibt in Gesprächen mit der Stadt, um weitere Details oder Veränderungen frühzeitig zu besprechen und bekannt geben zu können!
update 11.12. 15:00Uhr
Corona-Infos - Nützliche Hilfen für die Vereinsarbeit
Jahreshauptversammlungen in Corona-Zeiten: hierzu gibt es eine hilfreiche Ausführung des Landesportbundes NRW mit dem Titel "Gesetzliche Erleichterungen für Vereine in Corona-Zeiten".
Selbstverständlich müssen darüber hinaus die Regelungen der jeweils gültigen CoronaSchVO bei den Planungen berücksicht werden. Ebenso finden Sie wichtige Hinweise in den FAQ´s des LSB NRW.
Gut sortiert nach verschiedenen Themen finden Sie eine ausführliche FAQ-Liste beim Landessportbund NRW, z.B. zu Förderungen und Hilfsprogrammen, Sitzungen und Versammlungen, Mitarbeiter*innen, Finanzmangement etc.: Hier kommen Sie zu den FAQ´s!
update 30.11. 17:15Uhr
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 01. Dezember 2020
In der neuen CoronaSchVO, die ab dem 01. Dezember 2020 (bis zum 20.12.2020) in Kraft tritt gibt es keine Änderungen für den Sport. Somit gilt weiterhin für Duisburg:
- In Duisburg sind aufgrund der hohen Infektionszahlen weiterhin alle öffentlichen Sporthallen und Bäder (auch für den Schul- und Rehabilitationssport) geschlossen.
Individualsport ist jetzt nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch auf Außensportanlagen erlaubt!
"Als Individualsport gelten nur Sportarten, die kein Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig."
Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten!
3. Die Sportanlagen der Vereine dürfen zusätzlich geöffnet werden für
+ pflegerische Sport- und Grünflächenarbeiten
+ Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, Rudern, Stand-up-Paddling etc.
+ Sicherung des (Sport)Equipments, z.B. Kranen der Segelboote
+ Sitzungen offizieller Vereinsgremien
+ Durchführung von Verwaltungsarbeiten
Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten! Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlgen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig."
4. Das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten
ist erlaubt sowohl im kontaktfreien Sport als auch im Kontaktsport in und auf den zum Stützpunkt gehörenden Sportanlagen. Die allgemeinen Regeln zum Hygieneschutz sind einzuhalten.
- Rehabilitationssport ist erlaubt!
Schulsport - einschließlich der Angebote im Ganztag - ist im Außenbereich erlaubt.
Reiten: für das Bewegen der Pferde in geschlossenen Räumen gilt die Berechnungsgrundlage 200qm/Pferd. Werden die Pferde durch Reitschüler bewegt, ist ein*e Reitlehrer*in als Aufsichtsperson zugelassen.
8. Gastronomie: wenn das Vereinslokal eine öffentliche Gastronomie ist und Speisen zum Abholen anbietet, darf die Sportanlage zu diesem Zwecke geöffnet werden.
Der Stadtsportbund bleibt in Gesprächen mit der Stadt, um weitere Details oder Veränderungen frühzeitig zu besprechen und bekannt geben zu können!
update 24.11. 08:00Uhr
Umsetzung der Coronaschutzverordnung - eine Klarstellung des Gesundheitsministeriums
Das Gesundheitsministeriums des Landes NRW hat in einer Information an den LSB NRW unmissverständlich klargestellt, dass jegliche Anleitung in Präsenz beim Sporttreiben untersagt ist (also z. B. ein Tennislehrer mit einem Tennisschüler), egal um welche Art (hauptberuflich, nebenberuflich, ehrenamtlich) von Übungsleiter*in oder Trainer*in es sich handelt. Der Individualsport bedeutet vom Sinn und Zweck der Verordnung wirklich nur die individuelle sportliche Aktivität, dies notfalls auch zu zweit.
Ausgenommen davon ist nur das zulässige Training von Kadersportler*innen.
Duisburg gegen Corona - ein Video in mehreren Sprachen
In dem Video „Duisburg gegen Corona“ wirbt die Stadt für die Einhaltung von Hygieneregeln in mehreren Sprachen.
Das Video kann gerne über die Wege der Vereine verbreitet und geteilt werden:
https://www.youtube.com/watch?v=ABhzlMg34-U&feature=emb_logo
https://l.facebook.com/l.php?u=https%3A%2F%2Fyoutu.be%2FABhzlMg34-U&h=AT0mmbLxzQuKfJym8VRf5-tn7zBKs_dMJk_hVs888PoGprW7WSTPVjlgpsPBM6rmSgIK6Jv9oD178iPgwTUNz2ZXDLyHrcx7SLhvrQ8umNs-Q7faPcjZIDkc9NbxmamRHg&s=1
update 16.11. 15:00Uhr
Quarantäne-Regelung in Duisburg - eine kleine allgemeine Information
Schon bevor sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden, müssen sich Duisburger umgehend nach Erhalt eines positiven Coronatests in häusliche Quarantäne begeben. Für Infizierte dauert die Isolation 10 Tage ab dem Tag, an dem Sie sich haben testen lassen. Wenn Sie am neunten und zehnten Tag ununterbrochen keine Beschwerden mehr gehabt haben, dürfen Sie das Haus am nächsten Tag wieder verlassen. Ansonsten kommuniziert das Gesundheitsamt individuell eine eventuelle Verlängerung.
Die Personen, die mit dem positiv Getesteten in einem Haushalt zusammen leben oder nahen Kontakt zu ihm hatten, müssen insgesamt für 14 Tage in Quarantäne, wieder gerechnet ab dem Datum des Tests. .
update 10.11. 16:00Uhr
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 10. November 2020
Überraschend ist heute eine Überarbeitung der CoronaSchVO in Kraft getreten.
Die wichtigste Neuerung ist: der Rehasport ist ab heute wieder möglich!
„Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt.“
Präzisierung zum Individualsport:
"Als Individualsport gelten nur Sportarten, die kein Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig."
Für Duisburg gilt:
- In Duisburg sind aufgrund der hohen Infektionszahlen weiterhin alle öffentlichen Sporthallen und Bäder (auch für den Schul- und Rehabilitationssport) geschlossen.
Individualsport ist jetzt nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch auf Außensportanlagen erlaubt! Somit sind z.B. Einzel im Tennis oder Golf zu zweit, Leichtathletik etc. möglich - s. Präzisierung zum Individualsport.
Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten!
3. Die Sportanlagen der Vereine dürfen zusätzlich geöffnet werden für
+ pflegerische Sport- und Grünflächenarbeiten
+ Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, Rudern, Stand-up-Paddling etc.
+ Sicherung des (Sport)Equipments, z.B. Kranen der Segelboote
+ Sitzungen offizieller Vereinsgremien
+ Durchführung von Verwaltungsarbeiten
Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten! Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlgen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig."
4. Das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten
ist erlaubt sowohl im kontaktfreien Sport als auch im Kontaktsport in und auf den zum Stützpunkt gehörenden Sportanlagen. Die allgemeinen Regeln zum Hygieneschutz sind einzuhalten.
- Rehabilitationssport ist erlaubt!
Schulsport - einschließlich der Angebote im Ganztag - ist im Außenbereich erlaubt.
Reiten: für das Bewegen der Pferde in geschlossenen Räumen gilt die Berechnungsgrundlage 200qm/Pferd. Werden die Pferde durch Reitschüler bewegt, ist ein*e Reitlehrer*in als Aufsichtsperson zugelassen.
8. Gastronomie: wenn das Vereinslokal eine öffentliche Gastronomie ist und Speisen zum Abholen anbietet, darf die Sportanlage zu diesem Zwecke geöffnet werden.
Der Stadtsportbund bleibt in Gesprächen mit der Stadt, um weitere Details oder Veränderungen frühzeitig zu besprechen und bekannt geben zu können!
Aktueller Stand der Hilfsprogramme
Soforthilfe Sport des Landes NRW wird verlängert
Die Staatskanzelei hat nun eine erneuerte Verlängerung bewilligt. Für die neue Phase der Soforthilfe sind Anträge vom 16.11.2020 bis zum 15.03.2021 möglich. Mehrfache Anträge in aufeinander folgenden Phasen des Förderprogramms sind möglich. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Bünde. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW: https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .
update 04.11. 13:00Uhr
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 02. November 2020 - Detailinformationen
Zu unseren grundsätzlichen Informationen im Newsletter 48/20 können wir, leider erst heute, nach einer schwierigen Abstimmungsphase mit der Stadt Duisburg einen Großteil ihrer Fragen beantworten, die Sie uns per Mail haben zukommen lassen. Ebenso können wir Ihnen weitere Informationen geben.
Entsprechend der CoronaSchVO (gültig ab 02.11.2020) gilt: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
Die Antworten auf Ihre Fragen:
- In Duisburg sind alle öffentlichen Sporthallen und Bäder (auch für den Schulsport) geschlossen.
Unter Individualsport wird die selbstorganisierte, individuell betriebene Sportausübung verstanden. Ausgeschlossen ist jeglicher Kontaktsport.
Der Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. in Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräumen, ist nicht gestattet.
Somit ist organisierter Trainings- und Sportbetrieb nicht gestattet, ebenso wie die Ausübung von Mannschaftssport.
In Duisburg darf der Individualsport im öffentlichen Raum ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gemäß Paragraph 2 der CoronaSchVO sind in jedem Fall einzuhalten. Zulässig ist der Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, jedoch begrenzt auf zehn Personen.
Ob der Individualsport wie Golf, Tennis auch auf Außensportanlagen ausgeführt werden darf, wird derzeit noch seitens der Stadt Duisburg mit dem Land NRW geklärt.
Die Sportanlagen der Vereine dürfen geöffnet werden für
+ pflegerische Sport- und Grünflächenarbeiten
+ Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, Rudern, Stand-up-Paddling etc.
+ Sicherung des (Sport)Equipments, z.B. Kranen der Segelboote
+ Sitzungen offizieller Vereinsgremien
+ Durchführung von Verwaltungsarbeiten
Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten! Grundsätzlich bleibt bestehen, dass die Gemeinschaftsräume, Dusch- und Umkleideräume geschlossen bleiben!
4. Rehabilitationssport im Verein ist unzulässig.
5. Das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten
ist erlaubt sowohl im kontaktfreien Sport als auch im Kontaktsport in und auf den zum Stützpunkt gehörenden Sportanlagen. Die allgemeinen Regeln zum Hygieneschutz sind einzuhalten.
Schulsport - einschließlich der Angebote im Ganztag - ist im Außenbereich erlaubt.
Reiten: für das Bewegen der Pferde in geschlossenen Räumen gilt die Berechnungsgrundlage 200qm/Pferd. Werden die Pferde durch Reitschüler bewegt, ist ein*e Reitlehrer*in als Aufsichtsperson zugelassen.
8. Gastronomie: wenn das Vereinslokal eine öffentliche Gastronomie ist und Speisen zum Abholen anbietet, darf die Sportanlage zu diesem Zwecke geöffnet werden.
Hier kommen Sie zur aktuellen CoronaSchVo!
Der Stadtsportbund bleibt in Gesprächen mit der Stadt, um weitere Details oder Veränderungen frühzeitig zu besprechen und bekannt geben zu können!
Aktueller Stand der Hilfsprogramme
Das Land NRW ermöglicht derzeit zwei Hlfsprogrammenfür den organisierten Sport, die über den Landessportbund NRW abgewickelt werden.
1. Soforthilfe Sport des Landes NRW
Es sind noch Anträge bis 15.11.2020 möglich. Der LSB NRW hat das Land gebeten, das Programm angesichts des erneuten Lockdowns nochmals und über den Jahreswechsel hinaus zu verlängern. Gefördert werden 60 Prozent von nachgewiesenen Unterdeckungen in einem Drei-Monats-Zeitraum, maximal 50 TSD Euro. Mehrfache Anträge in aufeinander folgenden Phasen des Förderprogramms sind möglich. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Bünde. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW: https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .
2. Corona Profisport NRW
Seit dem 01.11.2020, können Anträge über das Förderportal des Landessportbundes für die Coronahilfe Profisport NRW gestellt werden. Antragsberechtigt sind Vereine oder Spielbetriebsgesellschaften der Vierten Ligen, die aufgrund des Corona-bedingten Entfalls von Ticketeinnahmen in eine wirtschaftliche Notsituation geraten.Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil dieses durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen. Die Hilfe wird ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von mindestens 2.500 Euro netto gewährt und ist auf maximal 60 Prozent des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800 TSD Euro begrenzt. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite!
Bleiben Sie Gesund!
update 30.10. 16:30Uhr
Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 02. November 2020
update 23.10. 16:30Uhr
Allgemeinverfügung der Stadt vom 21.10.2020 trifft den Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb der Vereine - Erläuterungen
update 22.10. 08:00Uhr
Neue Allgemeinverfügung der Stadt trifft den Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb der Vereine
Aufgrund einer neuen Allgemeinverfüng der Stadt Duisburg wird der Sport in Duisburg ab morgen, Donnerstag, den 22.10.2020 stark eingeschränkt. Leider können wir Ihnen nur die allgemeine Information der Stadt Duisburg weitergeben, da uns der genaue Text der Allgemeinverfügung noch nicht zur Verfügung steht. Sobald wir diesen gelesen haben und Detailfragen klären konnten, stellen wir Ihnen in gewohnter Weise genauere Informationen zur Verfügung.
Hier der Text der Stadt Duisburg, der die Einschränkungen für den Sport betrifft:
Die Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 100,1 erreicht. Angepasst an diese erhebliche Verschärfung der Lage hat der Krisenstab der Stadt Duisburg nun weitere Maßnahmen beschlossen.
Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ist ab dem morgigen Donnerstag, 22. Oktober, gültig und umfasst folgende Regelungen (für den Sport):
+ Sporthallen dürfen für Kontaktsport nicht mehr genutzt werden, dies umfasst auch den Schulsport
+ Kontaktsport ist auch unter freiem Himmel untersagt. Dies bedeutet, dass der Spielbetrieb in den Duisburger Amateurligen ausgesetzt werden muss.
+ Trainingseinheiten in klassischen Kontaktsportarten wie zum Beispiel Fußball sind aber möglich. Diese müssen jedoch an die Situation angepasst werden und kontaktlos erfolgen. Zudem ist die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen - mit Ausnahme der Toiletten - nicht erlaubt.
Hier kommen Sie zum weiteren Text der Mitteilung.
update 20.10. 17:30Uhr
Informationen zum Sport- und Trainingsbetrieb ab 17. Oktober 2020
In der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die ab dem 17. Oktober (bis 31. Oktober 2020) gültig ist, gibt es einige Änderungen für den Sport- und Trainingsbetrieb.
Beim Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb gilt aktuell aufgrund der Inzidenzzahlen in Duisburg:
+ Sportveranstaltungen sind mit mehr als 100 Personen unzulässig!
+ für die Zuschauer gilt durchgängig die Maskenpflicht
Die Stadt Duisburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger außerdem eindringlich, die AHAL-Regeln zu beachten. Hier kommen Sie zur Videoansprache des Oberbürgermeisters!
Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung!
Hier finden Sie die aktuelle Anlage zur Coronaschutzverordnung!
update 14.10. 17:00 Uhr
Neue Informationen zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung
Ergänzend zum gestrigen Newsletter versuchen wir aufgrund der leicht verwirrenden Darstellung und der Nachfragen der Vereine nach Rücksprache mit der Stadt Duisburg die Punkte, die den täglichen Betrieb in den Vereinen betreffen, nochmals zu verdeutlichen. Für Duisburg gilt:
- Die Maskenpflicht gilt nicht für die Sporttreibenden!
- Zuschauer auf und in Sportanlagen (Halle und im Freien) maximal bis zu 150. Dies gilt für alle Amateurklassen; auch für Vereine die bereits genehmigte Hygienekonzepte haben.
- Für bundesweite Teamsportveranstaltungen gilt weiterhin nach Punkt XV der Anlage zur CoronaSchVO ab einem Inzidenzwert von über 35 ein kompletter Zuschauerausschluss.
- Maskenpflicht für Zuschauer auf und in Sportanlagen (Halle und im Freien) - auch am Sitz- und Stehplatz
Die Stadt Duisburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger außerdem eindringlich, die AHAL-Regeln zu beachten.
- Halten Sie den nötigen Abstand ein.
- Achten Sie auf die Hygieneregeln. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Hust-Nies-Etikette.
- Tragen Sie überall dort, wo erforderlich, eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Sorgen Sie dafür, dass geschlossene Räume, in denen sich Personen aufhalten, regelmäßig gelüftet werden.
Bleiben Sie Gesund!
update 13.10. 17:00 Uhr
Neue Informationen zum Sport- und Trainingsbetrieb
Das Land Nordrhein-Westfalen hat aktuell einen neuen verpflichtenden Erlass an die Ordnungsbehörden versandt.
Für die Sportvereine wichtig:
Danach müssen alle Duisburgerinnen und Duisburger ab morgen (14.10.) bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten auch am Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gleiches gilt für Zuschauer von Sportveranstaltungen an Sitz- oder Stehplätzen.
Für die Vereinsgaststätten:
Für die Gastronomie greifen ebenfalls neue Regeln: Die Öffnungszeit ist auf maximal ein Uhr morgens begrenzt. Dies gilt auch für den Verkauf von alkoholischen Getränken, beispielsweise an Trinkhallen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Land Nordrhein-Westfalen weitere Vorgaben machen wird, da der Gesamtinzidenzwert für NRW inzwischen bei fast 40 liegt. Der Stadtsportbund Duisburg beobachtet für die Sportvereine die Entwicklungen weiter, versucht Klärung bei offenen Punkten zu erreichen und informiert Sie über die aktuellen Sachlagen schnellstmöglich.
Die Stadt Duisburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger außerdem eindringlich, die AHAL-Regeln zu beachten.
Halten Sie den nötigen Abstand ein.
Achten Sie auf die Hygieneregeln. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Hust-Nies-Etikette.
Tragen Sie überall dort, wo erforderlich, eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Sorgen Sie dafür, dass geschlossene Räume, in denen sich Personen aufhalten, regelmäßig gelüftet werden.
Bleiben Sie Gesund!
update 12.10. 17:30 Uhr
Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg zum 13.10.2020
update 02.10. 08:00 Uhr
Informationen zum Sport- und Trainingsbetrieb ab 01. Oktober 2020
In der neuen Coronaschutzverordenung des Landes NRW, die ab dem 01. Oktober (bis 31. Oktober 2020) gültig ist, gibt es einige Änderungen für den Sport- und Trainingsbetrieb.
+ Im Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb der Kontaktsportarten sind die Personenbegrenzungen entfallen! Allerdings muss die (einfache) Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein.
+ Es besteht die Möglichkeit, mehr als 300 Zuschauer zuzulassen. Bei mehr als 300 Zuschauern muss ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept den unteren Gesundheitsbehörden vorgelegt werden, das ab 500 Zuschauern auch beinhalten muss, wie die An- und Abreise geregelt wird.
+ Bei mehr als 1.000 Zuschauern bedarf es einer Genehmigung des Konzeptes und zusätzlich muss die Gesundheitsbehörde dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Veranstaltung mind. 10 Tage vor dem geplanten Termin anzeigen.
Weiterhin gilt für die Zuschauer:
+ Außerhalb des Zuschauerplatzes ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen!
Nach Rücksprache mit der Stadt Duisburg bezieht sich auf den Spieltag, also auf die Wettbewerbszeit, einfach ausgedrückt auf das Freundschafts- / Meisterschaftsspiel.
+ Es ist zu gewährleisten, dass durch die Austragung des Wettbewerbs im unmittelbaren Umfeld der Wettbewerbsanlage keine unzulässigen Ansammlungen verursacht werden.
CoronaSchVO ab 01.10.2020
Anlage Hygiene- und Infektionsstandards ab 01.10.2020
update 29.09. 08:00 Uhr
Informationen zum Sport- und Trainingsbetrieb ab 16. September 2020
Auf zwei besondere Punkte in der aktuellen Coronaschutzverordenung möchten wir noch einmal gesondert hinweisen:
Zuschauer:
+ Außerhalb des Zuschauerplatzes ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen!
Nach Rücksprache mit der Stadt Duisburg bezieht sich auf den Spieltag, also auf die Wettbewerbszeit, einfach ausgedrückt auf das Freundschafts- / Meisterschaftsspiel.
+ Es ist zu gewährleisten, dass durch die Austragung des Wettbewerbs im unmittelbaren Umfeld der Wettbewerbsanlage keine unzulässigen Ansammlungen verursacht werden.
update 03.09. 18:00 Uhr
Informationen zum Sport- und Trainingsbetrieb ab 01. September 2020
In der neuen Coronaschutzverordenung des Landes NRW, die ab dem 01. September (bis 15. September 2020) gültig ist, gibt es keine Änderungen für den Sport- und Trainingsbetrieb.
Somit gelten die bekannten Regeln für den Sport weiter:
+ Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) sicherzustellen!
+ Beim Sport in geschlossen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen!
+ Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettkampfbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist auch in der Halle nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei eine einfache Rückverfolgbarkeit (s.u.) sichergestellt sein muss. Die 30 Personen beziehen aktive Spieler*innen und eingewechselte Ersatzspieler*innen mit ein, also alle, die in den gezielten Kontaktsport gehen. Nicht einzubeziehen sind alle Personen, die – wie beim normalen Sport – die 1,5 m Abstand einhalten, also Trainer*innen und nicht eingewechselte Ersatzspieler*innen und Schiedsrichter*innen, selbst wenn bei dem/der Schiedsrichter*in ein minimales Kontaktrisiko besteht, das bei Sportgruppen wie z. B. beim Joggen etc. auch besteht. Die nicht in die 30-er Gruppe zu zählenden Personen müssen aber die 1,5 m Abstand einhalten.
+ Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen und bei Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit (s.u.) zulässig. Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmern bedarf es eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.
Die sogenannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ bedeutet, dass es notwendig ist, Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Sportler*innen und der Zuschauer*innen zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren. Hinweise zum diesbezüglichen Datenschutz mit einem entsprechend einsetzbaren Muster zur Einholung von Einverständniserklärungen finden Sie hier!
+ Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt!
Coronaschutzverordnung ab 01.09.2020
Anlage Hygiene- und Infektionsstandards ab 01.09.2020
Da wir uns weiterhin in der Corona-Pandemie befinden, gehen Sie bitte in Ihrem Verein weiterhin verantwortungsvoll mit den Lockerungen für den Sportbetrieb um! Achten Sie weiterhin auf die wichtigen geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen)!
update 12.08. 18:00 Uhr
Informationen zum Sport- und Trainingsbetrieb ab 12. August 2020
In der neuen Coronaschutzverordenung des Landes NRW, die ab dem 12. August (bis 31. August 2020) gültig ist, gibt es keine Änderungen für den Sport- und Trainingsbetrieb. Keine Veränderung auch in dem Sinne, dass ein Verstoß gegen die CoronaSchVO nach § 18 derselbigen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Somit gelten die bekannten Regeln für den Sport weiter:
+ Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) sicherzustellen!
+ Beim Sport in geschlossen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen!
+ Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettkampfbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist auch in der Halle nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei eine einfache Rückverfolgbarkeit (s.u.) sichergestellt sein muss. Die 30 Personen beziehen aktive Spieler*innen und eingewechselte Ersatzspieler*innen mit ein, also alle, die in den gezielten Kontaktsport gehen. Nicht einzubeziehen sind alle Personen, die – wie beim normalen Sport – die 1,5 m Abstand einhalten, also Trainer*innen und nicht eingewechselte Ersatzspieler*innen und Schiedsrichter*innen, selbst wenn bei dem/der Schiedsrichter*in ein minimales Kontaktrisiko besteht, das bei Sportgruppen wie z. B. beim Joggen etc. auch besteht. Die nicht in die 30-er Gruppe zu zählenden Personen müssen aber die 1,5 m Abstand einhalten.
+ Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen und bei Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit (s.u.) zulässig. Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmern bedarf es eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.
Die sogenannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ bedeutet, dass es notwendig ist, Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Sportler*innen und der Zuschauer*innen zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren. Hinweise zum diesbezüglichen Datenschutz mit einem entsprechend einsetzbaren Muster zur Einholung von Einverständniserklärungen finden Sie hier!
+ Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt!
Coronaschutzverordnung ab 12.08.2020
Anlage Hygiene- und Infektionsstandards ab 12.08.2020
Da wir uns weiterhin in der Corona-Pandemie befinden, gehen Sie bitte in Ihrem Verein weiterhin verantwortungsvoll mit den Lockerungen für den Sportbetrieb um! Achten Sie weiterhin auf die wichtigen geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen)!
Hier kommen Sie zur Ansprache des Oberbürgermeister Link!
Hallenöffnung nach den Schulferien
DuisburgSport gibt bekannt, dass die Sporthallen, die durch Corona gesperrt waren, nach den Sommerferien wieder zur Verfügung stehen. Duschen und Umkleidekabinen dürfen bei Wahrung des Mindestabstands genutzt werden. Die aktuellen Bedingungen zur Nutzung der Sporthallen sind zu beachten!
Die Sporthallen, die aufgrund von Sanierungsarbeiten gesperrt sind, bleiben weiterhin geschlossen. Bei weiteren Freigaben der Hallen wird DuisburgSport die Vereine informieren.
Hallenbäderöffnung nach den Sommerferien
DuisburgSport gibt bekannt, dass die von DuisburgSport betriebenen Hallenbäder unter Einhaltung der entsprechenden Auflagen ab dem 12. August für den Vereinssport wieder geöffnet werden. Hinsichtlich der neuen Regelungen der CoronaSchVO wird an den unterschiedlichen Bereichen in den Bädern durch Hinweisschilder, Aushänge über die einzuhaltenden Regeln informiert. Diese sind zu beachten!
Hier finden Sie die anlassbezogene Erweiterung der Haus- und Badeordnung aufgrund der CoronaSchVO.
+ Die für Sie zugewiesenen Sammelumkleidekabinen sind weiterhin zu nutzen. Die Begrenzungszahlen sind angeschlagen.
+ Bitte beachten Sie, dass auch im Wasser der Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden muss.
+ Die maximal zulässige Anzahl gleichzeitig im Wasser befindlicher Nutzer beläuft sich je 25-Meter Bahn auf 11 Personen und bei einer 50-Meter Bahn auf 22 Personen.
+ In Lehrschwimmbecken variiert diese Anzahl in Abhängigkeit der verfügbaren Wasserfläche in Quadratmeter.
+ Die Listen für die Kontaktdaten (Anwesenheitslisten mit Name, Adresse und Telefonnummer) liegen an dem von den Vereinen genutzten Eingang aus. Diese sind auszufüllen und vor Verlassen des Bades in die dafür eigens angebrachten Briefkästen einzuwerfen.
update 29.07. 09:00 Uhr
CoronaSchutzVerordnung - eine Klarstellung zur "30er-Regelung"
Aufgrund der unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten zur maximal zulässigen Zahl von Sportler*innen bei Kontaktsportarten drinnen/draußen von derzeit 30 Personen hat der Landessportbund NRW vom Land folgende Auskunft erhalten:
„Die 30 Personen beziehen aktive Spieler und eingewechselte Ersatzspieler mit ein, also alle, die in den gezielten Kontaktsport gehen. Nicht einzubeziehen sind alle Personen, die – wie beim normalen Sport – die 1,5 m einhalten, also Trainer und Ersatzspieler und Schiedsrichter. Selbst wenn beim Schiedsrichter ein minimales Kontaktrisiko besteht, das bei Sportgruppen wie z.B. beim Joggen etc. auch besteht. Die nicht in die 30er Gruppe zu zählenden Personen müssen aber eben die 1,5 m einhalten.“
Dieser Auslegung schließen sich auch die Ämter der Stadt Duisburg an!
CoronaSchutzVerordnung - eine zweite Klarstellung
Derzeit dürfen Sportanlagen drinnen und draußen von bis zu 300 Zuschauer*innen betreten werden, wobei eine einfache Rückverfolgbarkeit (s.u.) sichergestellt sein muss. Zu den 300 Zuschauern zählen alle Personen in/auf der Sportanlage, die nicht zu den 30 Kontaktsportlern gehören, z.B. auch Betreuer, Trainer und weitere Mitarbeiter der Vereine.
Zuschauer*innen müssen einen Mund-/Naseschutz tragen sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann und sie nicht zu den zulässigen Gruppen aus §1 der CoronaSchVO gehören!
Begriffserläuterung einfache Rückverfolgbarkeit: es ist notwendig, Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Sportler*innen und der Zuschauer*innen mit deren Einverständnis sowie - sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt - Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich zu erfassen und die Daten vier Wochen aufzubewahren. Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind (z.B. in der Vereinsmitgliederverwaltung).
Hinweise zum diesbezüglichen Datenschutz mit einem entsprechend einsetzbaren Muster zur Einholung von Einverständniserklärungen finden Sie hier!
update 17.07. 19:00 Uhr
Tipps zur Umsetzung der Corona-Maßnahmen
update 15.07. 18:00 Uhr
Neuerungen zum Sport- und Trainingsbetrieb ab 15. Juli 2020
In der neuen Coronaschutzverordenung des Landes NRW, die ab dem 15. Juli (bis 11. August 2020) gültig ist, gelten weiterhin folgende Regeln für den Sport und ebenso gibt es auch weitere Öffnungs-möglichkeiten für den Sport:
+ Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) sicherzustellen!
+ Beim Sport in geschlossen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen!
+ Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettkampfbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist jetzt auch in der Halle nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei eine einfache Rückverfolgbarkeit (s.u.) sichergestellt sein muss.
+ Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen und bei Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit (s.u.) zulässig.
Die sogenannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ bedeutet, dass es notwendig ist, Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Sportler*innen und der Zuschauer*innen zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren. Hinweise zum diesbezüglichen Datenschutz mit einem entsprechend einsetzbaren Muster zur Einholung von Einverständniserklärungen finden Sie hier!
+ Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt!
Coronaschutzverordnung ab 15.07.2020
Anlage Hygiene- und Infektionsstandards ab 15.07.2020
Da wir uns weiterhin in der Corona-Pandemie befinden, gehen Sie bitte in Ihrem Verein weiterhin verantwortungsvoll mit den Lockerungen für den Sportbetrieb um! Achten Sie weiterhin auf die wichtigen geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen)!
update 23.06. 18:00 Uhr
Weitere Sporthallen öffnen ab Dienstag 23. Juni 2020
Nach Abstimmung zwischen den Schulen und den beteiligten städtischen Akteuren können ab dem 23. Juni 2020 weitere Schulsporthallen in Duisburg für den Sport- und Trainingsbetrieb unter bestimmten Auflagen genutzt werden.
+ Einhaltung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zur Steuerung des Zutritts sowie der Rückverfolgung der Teilnehmer*innen
+ Zur Umsetzungen beachten Sie die gemeinsam zwischen Stadtsportbund Duisburg und DuisburgSport abgestimmten Handlungsempfehlungen zu den Auflagen für den Sport- und Trainingsbetrieb in Sporthallen und Gymnastikräumen
+ Die Verantwortung zur Einhaltunng der Auflagen obliegt dem Verein!
+ Die Umkleiden und Duschen bleiben weiterhin geschlossen!
+ Die Liste der nutzbaren Hallen, die neu hinzugekommenen Sporthallen sind rot gekennzeichnet, finden Sie hier!
Nicht-kontaktfreier Sport ist in Sporthallen nur mit begrenzter Personenzahl (10!) erlaubt!
Für Fragen stehen Ihnen DuisburgSport und der Stadtsportbund Duisburg gerne zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht alle Detailfragen sofort beantworten werden können. Wir werden aber versuchen, Abstimmungen mit der Stadt herbeizuführen.
update 12.06. 21:00 Uhr
Neuerungen zum Sport- und Trainingsbetrieb ab 15. Juni 2020
update 04.06. 08:00 Uhr
Weitere Sporthallen öffnen ab Montag 8. Juni 2020
Nach Abstimmung zwischen den Schulen und den beteiligten städtischen Akteuren können ab dem 8. Juni 2020 weitere Schulsporthallen in Duisburg für den kontaktfreien Sport unter bestimmten Auflagen genutzt werden.
+ Einhaltung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen
+ Zur Umsetzungen beachten Sie die gemeinsam zwischen Stadtsportbund Duisburg und DuisburgSport abgestimmten Handlungsempfehlungen zu den Auflagen für den Sport- und Trainingsbetrieb in Sporthallen und Gymnastikräumen
+ Die Verantwortung zur Einhaltunng der Auflagen obliegt dem Verein!
+ Die Umkleiden und Duschen bleiben weiterhin geschlossen!
+ Die Liste der nutzbaren Hallen finden Sie hier!
Falls in den nächsten Tagen weitere Sporthallen hinzukommen, werden wir sie kurzfristig informieren!
Nicht-kontaktfreier Sport ist weiterhin nur im Freien erlaubt! (begrenzte Personenzahl 10 beachten)
Für Fragen stehen Ihnen DuisburgSport und der Stadtsportbund Duisburg gerne zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht alle Detailfragen sofort beantworten werden können. Wir werden aber versuchen, Abstimmungen mit der Stadt herbeizuführen.
Wettkämpfe/Wettbewerbe im Breitensport
Seit dem 30.05.2020 sind wieder Wettkämpfe/Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport möglich (begrenzte Personenzahl 10 beachten), wenn sie im Freien stattfinden und ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wird. Dieses Konzept muss der lokalen Gesundheitsbehörde, dem Gesundheitsamt der Stadt Duisburg, vorgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann Nachbesserungen/ Ergänzungen verlangen.
Der Landessportbund NRW hat eine Arbeitshilfe zur Erstellung eines solchen Konzeptes entwickelt.
update 29.05. 15:00 Uhr
Neuerungen zum Sport- und Trainingsbetrieb ab 30. Mai 2020
update 28.05. 17:00 Uhr
Neuerungen zur Durchführung vom Sport- und Trainingsbetrieb
update 26.05. 12:30 Uhr
Corona Lehrfilm
Verhaltenshinweise auf Sportanlagen erhalten sie in Form eines Lehrvideos hier.
update 25.05. 14:30 Uhr
Duisburger Sporthallen öffnen teilweise am 28.05.2020
Einige Duisburger Sporthallen, die sich nicht in schulischer Nutzung befinden, können für das kontaktfreie Sporttreiben unter bestimmten Auflagen ab kommenden Donnerstag, den 28. Mai 2020 genutzt werden.
Der Stadtsportbund Duisburg und DuisburgSport haben in Abstimmung mit dem Krisenstab der Stadt Duisburg Handlungsempfehlungen zu den Auflagen für den Sport- und Trainingsbetrieb in Sporthallen und Gymnastikräumen erarbeitet.
Das Anschreiben von DuisburgSport zur Hallenöffnung incl. der Handlungsempfehlungen sowie die Liste der nutzbaren Sporthallen finden Sie hier.
Falls in den nächsten Tagen weitere Sporthallen hinzukommen, werden wir sie kurzfristig informieren!
Für Fragen stehen Ihnen DuisburgSport und der Stadtsportbund Duisburg gerne zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht alle Detailfragen sofort beantworten werden können. Wir werden aber versuchen, Abstimmungen mit der Stadt herbeizuführen.
Corona-News: Umkleidekabinen und Duschen in Fitnesstudios wieder geöffnet
In der neuen Coronaschutzverordnung wird die Öffnung von Umkleidekabinen und Duschen in (auch) vereinseigenen Fitnessstudios unter bestimmten Auflagen wieder möglich gemacht! Hier finden Sie die Informationen unter Punkt VII!
Corona-News: Liegewiesen auf Sportvereinsgeländen
Viele Vereine, gerade die an den wunderschönen Duisburger Seenlandschaften, haben Liegewiesen für ihre Vereinsmitglieder. Diese können entsprechend der Vorgaben für Freibäder für die Mitglieder wieder geöffnet werden. Hier finden Sie die Informationen unter Punkt VIII!
update 19.05. 09:30 Uhr
Öffnung der Freibäder
Für die Duisburger Sportvereine, die Freibäder betreiben, gibt es seit vorgestern in der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur Coronaschutzverordnung" erste Informationen zur möglichen Öffnung ab dem 20. Mai 2020. Diese finden Sie hier!
Betrieb von Gaststätten
Eine aufschlussreiche Handreichung zur Zulässigkeit von gastronomischen Einrichtungen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW herausgebracht. Besonders zu beachten ist u.a. die Einhaltung der Vorgaben zu zulässigen Personengruppen, die natürlich auch in den Vereinsgaststätten Gültigkeit hat! Hier finden Sie die Information!
update 14.05. 18:00 Uhr
Handlungsempfehlung für den Sport- und Trainingsbetrieb auf Freiluftsportanlagen und in vereinseigenen Fitnesstudios
update 13.05. 16:00 Uhr
Änderung zur Abholung des Hand- und Flächendesinfektionsmittel
Aufgrund der großen Resonanz von uns, den Duisburger Sportvereinen, und dem damit verbundenen hohen Besucheraufkommen in Homberg, muss die Feuerwehr die Abläufe bezüglich des Desinfektionsmittels wie folgt ändern:
Die Vereine bestellen bitte ab sofort die benötigte Menge an Hand- und Flächendesinfektionsmittel per Mail über die Mailadresse: feuerwehrbetriebe@feuerwehr.duisburg.de. Behältnisse stellt die Feuerwehr dann zur Verfügung.
Die Bestellung wird sodann schnellstmöglich zur Abholung -im Regelfall am Folgetag, wenn die Bestellungen bis 14:00 Uhr eingehen- im Katastrophenschutzlager der Feuerwehr an der Keniastr. 32, Duisburg-Großenbaum, zur Abholung bereitgestellt. Die Terminvereinbarung zur Abholung erfolgt bitte unter 0203/3082918 direkt im Katastrophenschutzlager.
Das direkte Anfahren der Feuerwache Homberg muss bitte ab sofort unterlassen werden.
update 12.05. 14:00 Uhr
Toiletten dürfen geöffnet werden!
Flächen- und Handdesinfektionsmittel für Sportvereine
Die Duisburger Feuerwehr stellt sowohl Flächen- als auch Handdesinfektionsmittel selber her.
Duisburger Vereine können sich für den Eigenbedarf eindecken, damit die Hygienekonzepte, die jetzt notwendig sind, nicht an fehlenden Desinfektionsmitteln scheitern.
Der Preis liegt bei 3,19 € je Liter (Selbstkostenpreis), es sollten eigene Behälter mitgebracht werden.
Das Desinfektionsmittel kann zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr auf der Feuerwache 5 (Homberg), Rheindeichstr. 22, abgeholt werden. Der Abholer muss sich legitimieren (Verein) und ausweisen (Personalausweis/Reisepass) können, damit eine Rechnung erstellt werden kann.
update 07.05. 15:00 Uhr
"Wieder Vereinssport in NRW"
Am 6. Mai haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse zur Öffnung des Sportbetriebs geeinigt. Ministerpräsident Armin Laschet hat für diese Beschlüsse einen konkreten Zeitrahmen als Richtgröße für NRW erstellt, die nun der Krisenstab in Duisburg zum größten Teil übernommen hat.
Der SSB Duisburg freut sich über den ersten sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs in den Duisburger Sportvereinen, sagt aber auch, dass die Vereine die Wiederaufnahme ihres eigenen Trainingsbetriebs sorgsam planen und nicht hektisch möglichst schnell wieder in das Training einsteigen sollen.
Generell hat das Land folgende Spielregeln aufgestellt:
Ab Donnerstag, 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
Ab Montag, 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Ab Samstag, 30. Mai 2020 soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Wie bisher auch, gibt uns die Coronaschutzverordnung für NRW (aktuell vom 07.05.2020) den verbindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport! Dazu wird die Richtgröße auf dem Sportplatz von 10 qm pro Person angegeben.
Das müssen Vereine jetzt beachten:
Die schrittweise Rückkehr zum Betrieb der Sportvereine wird ebenso viele oder noch mehr Fragen mit sich bringen, wie es bei der Einstellung des Betriebs vor einigen Wochen der Fall war. Bei der Beantwortung dieser Fragen wollen wir erneut bestmöglich unterstützen.
Die aktuelle, ab dem 07.05. geltende Coronaschutzverordnung (s.o.), gibt eine generelle Regelung zur Öffnung von Freiluftsportanlagen vor. Lokale Entscheidungen sind jedoch selbstverständlich dann weiter möglich, wenn die jeweilige Behörde z. B. die Umsetzung der in der Coronaschutzverordnung vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen nicht gewährleistet sieht und einzelne Sportanlagen nicht öffnet.
Für vereinseigene Anlagen sind natürlich die Vereine in der Verantwortung, Vorgaben der Coronaschutzverordnung umzusetzen.
Neben den wichtigen Fragen zu den Sportanlagen gibt es natürlich weitere wesentliche Aspekte, die Vereine sowie Übungsleiter*innen und Trainer*innen beim Wiederstart des Sports zu beachten haben. Dazu hat der LSB einen Leitfaden für Übungsleiter*innen und Trainer*innen auf seiner Homepage bereitgestellt. Auch wenn wir uns bemühen, möglichst viele Themen anzusprechen, so bleibt für den Verein die Aufgabe, aus der Vielzahl der Informationen die für ihn wichtigen Themen aufzugreifen und bei Planung und Durchführung seiner Sportangebote zu berücksichtigen.
Schließlich haben einzelne Fachverbände Richtlinien für das Training der einzelnen Sportarten erarbeitet. Zusammengefasst finden Sie diese auf der Seite des DOSB.
Allgemeine Richtlinien hat zudem der DOSB in seinen Leitplanken verankert. Diese sehen folgende Regularien vor:
Die Leitplanken des DOSB
Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.
Körperkontakte müssen unterbleiben
Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklat- schen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzich- tet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zwei- kampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.
Mit Freiluftaktivitäten starten
Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten, im Freien durchgeführt werden.
Hygieneregeln einhalten
Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Da- bei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.
Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.
Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zu- dem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.
Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Ver- eins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundes- regierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfs- fall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Ver- einen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.
Trainingsgruppen verkleinern
Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (bis zu fünf Personen), die im Opti- malfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.
Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeu- tung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimie- ren. Individualtraining kann eine Option sein.
Risiken in allen Bereichen minimieren
Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Kla- ren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht wer- den.
update 05.05. 09:00 Uhr
Geschäftsstelle bleibt weiter geschlossen
Die Geschäftsstelle des Stadtsportbundes bleibt in dieser Woche für den Kundenverkehr geschlossen.
update 18.04. 15:00 Uhr
Sporthallen und – anlagen bleiben weiter geschlossen
Aufgrund der, durch die Bundesregierung verkündeten weiteren Ausgangs-beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, hat DuisburgSport verfügt, dass Sporthallen, Schwimmbäder und Sportanlagen weiterhin geschlossen bleiben müssen. Hier der genaue Wortlauf der Verfügung:
„Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aktuellen Entwicklungen müssen die Sperrungen der Sporthallen, Sportanlagen und Schwimmbäder im Duisburger Stadtgebiet bis zum 03.05.2020 verlängert werden. Wir bitten Sie dies zu berücksichtigen und um Weitergabe innerhalb Ihres Vereins. Wir bitten um ihr Verständnis, dass zurzeit eine persönliche Kontaktaufnahme mit DuisburgSport nicht möglich ist. Sollten Fragen oder Wünsche bestehen, so können Sie sich jedoch jederzeit gerne über eine Mail mit uns in Verbindung setzen.“
Zu dieser neuen Entwicklung passt die Initiative des LSB NRW, der sich sehr stark für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab 03.05.2020 einsetzen wird. Hier die entsprechende Information des LSB NRW:
Wiederaufnahme des Sportbetriebs
„Sicher haben auch Sie mit Spannung die Entscheidungen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Mittwoch verfolgt. Und wahrscheinlich waren auch Sie etwas enttäuscht, dass es keine Silbe zur weiteren Entwicklung im organisierten Sport gegeben hat, übrigens ebenso wenig zu anderen wichtigen zivilgesellschaftlichen Bereichen, man denke an Musikvereine u. a. Der LSB NRW hatte die Staatskanzlei dringlich aufgefordert, den Sport bei der Diskussion um die verantwortungsvolle Rücknahme von Beschränkungen mitzudenken. Aber NRW stand diesbezüglich laut Auskunft der Sport-Staatssekretärin Andrea Milz am vergangenen Mittwoch wohl ziemlich alleine da.
Nun gilt es, den nächsten Anlauf für den 30.04.2020 zu nehmen, wenn Bundesregierung und Länder erneut zusammenkommen, um über die Zeit ab dem 04.05.2020 zu entscheiden.
Zusammen mit anderen Landessportbünden hat der LSB NRW nun darauf hingewirkt,
dass der DOSB hierzu einen starken Aufschlag macht, der dann seitens der Länder flankiert werden soll. Grundgedanke ist:
-
Der notwendige Gesundheitsschutz steht weiter an erster Stelle.
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Dieser wird durch Leitplanken des DOSB beschrieben.
-
Die Spitzenverbände beschreiben, wie ihre Sportarten innerhalb dieser Leitplanken ihren Betrieb gestuft wieder aufnehmen können.
Dafür gibt es folgenden Zeitplan:
-
Der DOSB entwickelt gerade die sog. Leitplanken
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Ab dem 23.04.2020 werden die Landessportbünde bei ihren Landesregierungen für die Umsetzung der Ergebnisse in einen verlässlichen politischen Rahmen werben, konkret wird insbesondere eine wenigstens teilweise Öffnung von Sportstätten benötigt.
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Anschließend sollen die Vereine gemeinsam von LSB und SSB bei der Umsetzung unterstützt werden.
Der LSB NRW ist davon überzeugt, dass nur ein solcher gemeinsamer Weg erfolgversprechend ist. Nur in Zusammenhang mit der Solidarität aller Vereine und ihren Übungsleiter*innen und Trainer*innen ist man in der Lage, die Einhaltung der notwendigen Regeln und Schutzmaßnahmen bei der Durchführung des Sportbetriebs vor Ort sicher zu stellen. Nur so kann man zu einem verantwortungsvollen, schrittweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb der Vereine finden. Generell muss man dabei akzeptieren, dass die Möglichkeiten für einen solchen Einstieg nicht für jede Sportart und -disziplin gleich gut sind. Aber wichtig ist, dass es einen Anfang gibt!
update 17.04. 14:30 Uhr
DuisburgSport informiert zu Hallensperrungen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen Entwicklungen müssen die Sperrungen der Sporthallen im Duisburger Stadtgebiet bis zum 03.05.2020 verlängert werden.
Wir bitten Sie dies zu berücksichtigen und um Weitergabe innerhalb Ihres Vereins.
Wir bitten um ihr Verständnis, dass zurzeit eine persönliche Kontaktaufnahme mit DuisburgSport nicht möglich ist. Sollten Fragen oder Wünsche bestehen, so können Sie sich jedoch jederzeit gerne über eine Mail mit uns in Verbindung setzen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kathrin Engel / Clarissa Kolberg
Vermietung von Sportstätten und
Lehrschwimmbecken,
Abrechnung
DuisburgSport
Margaretenstr. 11
47055 Duisburg
Tel +49 203 283 58-143 / 0203 58-144
Fax +49 203 283 58-109
Mail sportanlagenvergabe@duisburgsport.de
update 09.04. 13:00 Uhr
10 Mio€- Soforthilfe für die Sportvereine in NRW
Kurz vor den Ostertagen vermeldet der LSB NRW ein weiteres Hilfspaket für die Sportvereine in NRW. Die Kernnachrichten lauten:
- Das Verfahren zur Vergabe der 10 Millionen Euro Soforthilfe steht (siehe unten)!
- Die Übungsleiterförderung wird um 40 Prozent aufgestockt (siehe unten)!
Damit ist es dem LSB NRW gelungen, gegenüber den letzten Informationen vom 03.04.2020 weitere 3 Millionen Euro Sonderhilfe für die Sportvereine in NRW zu sichern. Das Baukastensystem zur Bewältigung von Notlagen der Vereine in der Coronakrise erhält damit ein neues Element.
Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Sportvereine (10 Millionen Euro)
Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsbnrw.de/startseite gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des Landessportbundes NRW www.lsb.nrw veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.
Erhöhte Übungsleiterförderung (3 Millionen Euro)
Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Anspruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millionen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/November) auf den Sommer wird angestrebt. Anträge sind online über das Förderporttal des Landessportbundes NRW unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite möglich. Ein entsprechendes Vereinsmailing wird der LSB NRW versenden.
Unverändert ist außerdem eine Beteiligung von Vereinen an den bereits kommunizierten Programmen. Gestoppt wurde vorerst das Programm „NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“, da es dort zu Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Cyber-Kriminalität gekommen ist und Strafverfahren eingeleitet wurden.
Ausnahmegenehmigungen für den Sportbetrieb
Die Coronaschutzverordnung des Landes setzt einen engen Rahmen, nach dem die (ausschließlich unmittelbar zuständigen) lokalen Behörden entscheiden. Die Verordnung lautet im entsprechenden Absatz: „Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Ausnahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen.“ Nur an den letztgenannten Bundesstützpunkten ist demnach (und das unter strengen Auflagen) ein Training möglich, das sich derzeit auf Olympiakader und Perspektivkader nach Definition des DOSB beschränkt.
Zur Dauer der Beschränkungen können im Moment noch keine weiteren Aussagen getroffen werden. Ob es in der Konferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten*innen der Länder in der kommenden Woche zu einer teilweisen Aufhebung der derzeitigen Regelungen kommt, ist noch nicht abzusehen.
Blitzlicht
Es wird viel über Geld geredet zurzeit. Das ist sicher auch richtig, weil die Coronakrise im organisierten Sport teilweise gravierende, manchmal existenzbedrohende wirtschaftliche Folgen hat. Trotzdem erlebt der organisierte Sport viele neue, tolle Aktionen der Vereine, Verbände und Bünde in dieser schwierigen Zeit. Dazu zählen zahlreiche digitale Angebote für Vereinsmitglieder, Solidaritäts- und Hilfsaktionen aus dem Sport für andere gesellschaftliche Bereiche. Wir verweisen hierbei auch gerne auf die Aktionen des SSB Duisburg, wie beweg.dich@home oder den Run for help. Das zeigt auch, wie viel Potential der Sport auch über das normale Sporttreiben hinaus besitzt.
Allen, die sich hier engagieren, danken wir an dieser Stelle besonders herzlich und wünschen trotz der widrigen Umstände schöne Osterfeiertage!
update 06.04. 10:30 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hoffen, dass Sie die dritte Woche seit der weitgehenden Stilllegung des öffentlichen Lebens und dem kompletten Stillstand des organisierten Sportbetriebs gut überstanden haben und informieren Sie wie folgt über aktuelle Entwicklungen:
1. Soforthilfeprogramm, Abwicklung über NRW Wirtschaftsministerium (MWIDE) /
Bezirksregierungen, Zugang von Sportvereinen und -verbänden
Das am 27.03.2020 auf der Website des MWIDE https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020[nbsp]gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige steht auch Sportvereinen grundsätzlich offen. Wir haben zahlreiche Rückmeldungen erhalten, dass Vereine innerhalb sehr kurzer Zeit nach Antragstellung positive Bescheide erhalten haben. Die Klarheit der Erläuterungen und des Antragsformulars lässt aus unserer Sicht allerdings zu wünschen übrig, die Informationen sind teilweise missverständlich und widersprüchlich. Manche Vereine trauen sich deshalb nicht, einen Antrag zu stellen. Der LSB NRW ist diesbezüglich mit der Landesregierung im Gespräch. Bis auf weiteres beraten wir Vereine so umfangreich wie möglich und ermuntern sie grundsätzlich, Anträge zu stellen
2. Weiteres Hilfspaket von 10 Millionen Euro für den NRW Sport
Mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vom 01.04.2020 ist ein weiteres Hilfsprogramm für den organisierten Sport in NRW in Höhe von 10 Millionen Euro aufgelegt worden! Der Dank gilt insbesondere der Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Frau Milz, die sich hierfür stark gemacht hat. Leider können wir heute noch keine Angaben dazu machen, für welche Zwecke/Zielgruppen diese Fördermittel zum Einsatz kommen werden. Wir rechnen mit einer Entscheidung der Staatskanzlei in der kommenden Woche und werden Sie dann umgehend weiter informieren.
3. Leistungssportförderung für die Fachverbände pauschal bis 31.12.2021 verlängert
Angesichts der Coronakrise und der Verlegung der Olympischen und Paralympischen Spiele auf das Jahr 2021 hat der LSB in Abstimmung mit der Staatskanzlei beschlossen, dass die gesamte Leistungssportförderung der olympischen Fachverbände und vorläufigen olympischen Fachverbände um ein Jahr, also bis zum 31.12.2021 verlängert wird. Das heißt: Alle olympischen Fachverbände erhalten in 2021 die gleiche Leistungssportförderung wie 2020. Damit bieten wir den Verbänden und ihren Trainer*innen eine zusätzliche Planungssicherheit, mit der wir zu einer kontinuierlichen Fortsetzung der Arbeit im Leistungssport beitragen wollen. Für die nichtolympischen Fachverbände ergibt sich derzeit kein neuer Stand, da ihre Fördersystematik ohnehin bis zum 31.12.2021 gilt (angepasst an den World Games Zyklus).
4. Übungsleiterförderung, 1000x1000, Förderprogramm Moderne Sportstätte
Die Förderprogramme des Landessportbundes laufen auch in der Coronakrise unverändert weiter. Unter anderem sind das Antragsverfahren für die Förderung der Übungsarbeit der Vereine und für 1000x1000 unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite geöffnet.
Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte“ (300 Millionen Euro) läuft ebenfalls weiter. In den letzten Tagen sind die ersten 58 Anträge durch die Staatskanzlei genehmigt worden.
5. Rechtstelegramm der Führungsakademie des DOSB zum Thema „Corona“
Die Führungsakademie des DOSB ermöglicht den Mitgliedsorganisationen und Vereinen einen kostenfreien Zugang zu einer Corona-Sonderausgabe. Sie können die Ausgabe als kostenfreies Probe-Abo (ohne weiteren Verpflichtungen) direkt bei der Führungsakademie unter folgendem Link https://www.fuehrungs-akademie.de/rechtstelegramm bestellen.
update 02.04. 13:30 Uhr
Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm für den Sport in NRW
Ein wichtiges Zeichen für den Sport in Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW hat mit einem Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind. Hier kommen Sie zur gemeinsamen Videobotschaft der Staatskanzelei und des LSB NRW!
Sobald es Informationen zur Verfahrensweise gibt, senden wir Ihnen diese per Newsletter zu!
update 30.03. 13:30 Uhr
Der Landessportbund informiert:
Informationen für den NRW-Sport in der Coronakrise
Durchbruch für Beteiligung von Vereinen an Hilfsprogramm erreicht!
Der Landessportbund NRW hat in Gesprächen mit der Landesregierung erreicht, dass auch der Sport, insbesondere die Sportvereine auch von den Hilfspaketen in der Coronakrise profitiert. Dazu gibt es nun aktuell folgende Informationen:
1. Zugang von Sportvereinen und -verbänden zu Hilfsprogrammen
Vereine mit unternehmerischen Tätigkeiten erhalten Zugang zu den staatlichen Hilfspaketen. Aktuelle Informationen dazu erhalten alle Interessierten über die Pressemitteilung der Staatskanzlei (www.land.nrw/de/pressemitteilung/hilfe-fuer-den-sport-nrw-rettungsschirm-auch-offen-fuer-uebungsleiter-und-innen), sowie unter (www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020). Diese Seite wird im Moment kontinuierlich aktualisiert. „Das ist ein großartiger Erfolg für uns alle und ein wichtiger Schritt, um wirtschaftliche Notsituationen durch die Coronakrise in vielen Tausend Sportvereinen in NRW abzuwenden!“ so der Präsident des LSB NRW Stefan Klett. Antragsberechtigt dazu sind neben den angesprochenen Sportvereinen auch selbständige Trainer- und Übungsleiter, die für Sportvereine tätig sind. Das Hilfsprogramm soll bei der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen im unternehmerischen Bereich der Vereine dienen. Ausfälle von Mitgliedsbeiträgen zählen dazu z. B. nicht!
Eine Orientierungshilfe, welche Voraussetzungen, Einnahmen und Ausgaben dem unternehmerischen Bereich von Vereinen zuzuordnen sind, finden die Sportvereine bei den FAQs zum Thema Coronakrise unter www.lsb.nrw. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Sportvereine einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 9.000 bis 25.000 Euro erhalten, der nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt wird. Das Antragsverfahren ist ausschließlich online auf der o.g. Website durchführbar.
2. Weitere Hilfen
Nicht alle Vereine und Verbände werden von der o. g. Hilfe profitieren können, aus welchen Gründen auch immer. Deswegen befindet sich der LSB NRW weiter in intensiven Gesprächen mit der Landesregierung über die Bildung eines zusätzlichen Hilfsfonds.
Die finanziellen Hilfen für den organisierten Sport werden am Ende idealerweise aus mehre-ren Bausteinen bestehen. Neben dem unter 1. beschriebenen Hilfspaket und einem mögli-chen Hilfsfonds zählt dazu auch das Hilfsinstrument der Kurzarbeit.
update 18.03. 15:00 Uhr
Geschäftsstelle des SSB Duisburg ab Donnerstagfür den Publikumsverkehr geschlossen
Ab Donnertag, 19.3.2020, bleibt die Geschäftsstelle des Stadtsportbunds Duisburg im Sportpark Duisburg für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Schließung aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gilt bis auf weiteres und auf unbestimmte Zeit. Dies hat der SSB-Vorstand am Mittwochmittag beschlossen. Damit schließt sich der SSB der allgemeinen Verordnung der Stadt Duisburg an.
Die Geschäftsstelle ist gleichwohl vorläufig – wenn auch in reduzierter Personalstärke – weiter während der Bürozeiten besetzt. Kontakt mit dem SSB-Team kann per Telefon oder Email aufgenommen werden. Jedoch kann es auch hier in den nächsten Tagen zu weiteren Veränderungen kommen.
Der Kauf von Jahres-Angelscheinen ist weiter wie in der Vergangenheit per Post möglich. Zusätzlich können ab heute Wochenscheine online im Portal www.hejfish.de erworben werden.
update 17.03. 11:10 Uhr
Maßnahmen-Plan im Zuge der Corona-Eindämmung
Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus hat der Stadtsportbund folgenden Entscheidungen getroffen:
Geschäftsstelle
- Solange kein akuter Verdacht in der Geschäftsstelle aufgetreten ist, bleibt diese geöffnet. Die Tür wird aber verschlossen, die Kundschaft sollte klingeln um unkontrollierten Kontakt zu vermeiden.
- Dabei gelten die Verhaltensregeln des Robert-Koch-Institutes. Wichtigste Verhaltensregeln: Händewaschen und Abstand halten.
- Um selbst bei Verstärkung der Krise handlungsfähig zu sein, wird die Präsenzzeit in der Geschäftsstelle reduziert. Dazu werden Teams gebildet hat. Die Regelung soll ab Mittwoch in Kraft treten.
- Sollte eine Infektion bei einer Beschäftigten in der Geschäftsstelle auftreten oder neue Anweisungen der Landesregierung kommen, werden neue Maßnahmen bis hin zur Schließung in Erwägung gezogen.
Programm Sportanlagenpflege
- Mit Blick auf Maßnahmen auf den Anlagen der Vereine werden Risikopatienten nach Hause geschickt und die Arbeiten stark eingeschränkt bis eingestellt.
Ganztag/Teilinternat
- Das Teilinternat am Steinbart Gymnasium ist geschlossen. Ansonsten gelten die aktuellen Regelungen der Stadt und es Landes NRW.
Qualifizierung
- Alle Lehrgänge werden bis Ende der Osterferien abgesagt bzw. verschoben.
- Ebenso die aktuelle ÜL-C-Ausbildung
SportBildungswerk
- Das gesamte Kurssystem wird bis Ende April eingestellt.
Allgemeines
- Die Bus- und Geräteausleihe wird bis auf weiteres eingestellt
Veranstaltungen
Radwanderung:
Veranstaltung wird am 26. April nicht stattfinden. Man prüft eine Verschiebung in den Herbst.
Stadtmeisterschaften:
Die Stadtmeisterschaften sollen, wenn möglich, in die 2. Jahreshälfte verlegt werden.
Hinweise für Vereine
- Aktuelle Infos verschickt der SSB über seinen Newsletter und stellt sie auf der Homepage ein.
- Telefonisch unter 3000-811 oder per mail (info@ssb-duisburg.de) können Fragen gestellt und Probleme formuliert werden.
- Die Ansprechpartner der jeweiligen Fachbereiche sind weiter unter den bekannten Rufnummern erreichbar. Es erfolgt eine Rufumleitung der Festnetznummer auf das Handy.
- Sporthallen/ -anlagen bleiben vorerst bis zum Ende der Osterferien gesperrt. Ebenso Schwimmbäder.
- Der Wettkampfbetrieb ruht.
update 15.03. 13:30 Uhr
Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Duisburg ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 19. April 2020 jegliche Veranstaltung im Duisburger Stadtgebiet.
Die Stadt Duisburg hat sich eingehend mit der Umsetzung des Erlasses des Landes NRW (vom 13.3.2020) zur Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land hat die Kommunen angewiesen, auch Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmerzahl unter 1.000 Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.
Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen. Ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020 sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Untersagt ist auch der Bordellbetrieb und der Besuch von Sportkursen, Fitnessstudios und ähnlichen Sporteinrichtungen.Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich. Von der Schließung sind neben den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen.
Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes sind zur Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus "massive Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich". Damit sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit verbunden. Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.
update 13.03. 18:21 Uhr
Sportstätten werden geschlossen
Nachfolgend veröffentlicht der Stadtsportbund Duisburg e.V. die aktuelle Pressemitteilung der Stadt Duisburg zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das sportliche Leben in der Stadt. Nachdem bereits alle Fachverbände den Wettkampfbetrieb der aktuellen Saison verschoben bzw. eingestellt haben, schließt nun die Stadt Duisburg auch die städtischen Sportanlagen. Dazu zählen die Sporthallen, Bäder, sowie die städtischen Bezirkssportanlagen und das Leichtathletikstadion.
Zusätzlich empfiehlt die Stadt zusammen mit dem Stadtsportbund, dass auch die Vereine, die eigene Anlagen besitzen die Sportanlage bis auf weiteres schließen.
Presseerklärung der Stadt Duisburg vom 13.03.2020; 15.35 Uhr
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Duisburg
Die Verbreitung des Coronavirus hat für die Stadt Duisburg und das öffentliche Leben in der Stadt weitreichende Auswirkungen. Ziel aller städtischen Maßnahmen ist das Herauszögern der Verbreitung des Virus.
Der Verwaltungsvorstand hat unter der Führung von Oberbürgermeister Sören Link heute entschieden, nachfolgend aufgelistete Einrichtungen ab Montag, den 16. März 2020, zunächst bis nach Beendigung der Osterferien zu schließen:
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Studieninstitut Duisburg (s. gesonderte Hinweise)
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Fortbildung der Stadt Duisburg
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Volkshochschule der Stadt Duisburg mit allen Außenstellen
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Stadtbibliothek der Stadt Duisburg mit allen Außenstellen
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Stadthistorisches Museum
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Museum der Deutschen Binnenschifffahrt
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Duisburg Sport eigene, betriebene Bäder
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Duisburg Sport eigene Sporthallen und Sportanlagen
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Bundes- und Landeszentrum für den Kanusport
Für das Studieninstitut werden derzeit anderweitige Methoden der Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsdurchführung erarbeitet. Weitere Informationen hierzu werden in Kürze direkt vom Studieninstitut Duisburg veröffentlicht. Die Information der einzelnen Bereiche erfolgt über die jeweils zuständigen Dezernate.
Darüber hinaus gilt ab sofort, dass in allen Bereichen mit Publikumsverkehr der ungesteuerte Publikumsverkehr eingestellt wird. Persönliche Vorsprachen erfolgen ausschließlich nur nach einer Terminvereinbarung, die entweder telefonisch oder online erfolgt.
update 13.03. 13:39 Uhr
Das Bildungswerk informiert:
Die Anzahl der Coronavirus (SARS-CoV-2) Infektionen in Deutschland und speziell in Nordrhein-Westfalen nehmen weiter zu.
Die inzwischen als Pandemie eingestufte Situation veranlasst uns, unser gesamtes Angebot (Sportkurse, Sportreisen, Projekte, BGM) ab dem kommenden Montag, den 16.03.2020, bis einschließlich Freitag, den 01.05.2020, ausnahmslos abzusagen!
Ihre entsprechenden Außenstellen werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Nach aktuellen Planungen streben wir die Wiederaufnahme unserer Angebote zum 02.05.2020 an. Aufgrund der derzeit dynamischen Entwicklung werden wir Sie diesbezüglich frühzeitig informieren.
Aktuelle Entwicklungen werden wir auf unserer Internetseite sowie auf unserer Facebook-Seite für Sie bereitstellen.
Für individuelle Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Außenstellen selbstverständlich zur Verfügung!
Ihr Team des SportBildungswerkes NRW
update 13.03. 08:05 Uhr
Aktuelle Infos der Stadt Duisburg zur Coronavirus-Epidemie
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportlerinnen und Sportler,
über unsere Homepage erhielten Sie unsererseits bereits erste Informationen zum Coronavirus.
Das Coronavirus breitet sich aktuell auch in Deutschland weiter aus. Die Situation ist regional unterschiedlich und kann sich vor Ort schnell ändern. Es handelt sich um eine neue Situation, die berechtigte Fragen aufwirft. Die Stadt Duisburg informiert auf Ihrer Homepage zum Coronavirus (SARS-CoV-2) fortlaufend.
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/gesundheitsamt/corona-virus_allgemeine-informationen.php#Coronavirus
Zudem richtete die Stadt zwischenzeitlich ein Info-Telefon unter der Nummer 0203- 94 00 49 ein. Hier werden Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern angenommen, sowie Auskünfte zum Umgang mit dem Virus und der weiteren Vorgehensweise gegeben. Bei entsprechenden Symptomen steht Ihnen die Arztrufzentrale unter: 0203- 116 117 zur Verfügung.
Auf der Webseite https://www.infektionsschutz.de/ stehen in Plakatform Hygienetipps und weitere Empfehlungen als Download bereit.
Diese können bei Bedarf ausgedruckt und z.B. in den Sanitärräumen von Sportvereinsanlagen ausgehängt werden. Bitten leiten Sie diese Information innerhalb Ihrer Sportvereinen an Übungsleiter*innen, Trainer*innen und an alle ihre Mitglieder weiter.
Vorstand des Stadtsportbundes Duisburg e.V.
04.03.
Wichtig ist in jedem Fall, die richtige Hygiene einzuhalten - wie beim Schutz gegen eine Grippeinfektion:
- Nicht mit den Händen ins Gesicht fassen
- Nicht in die Hand niesen oder husten, sondern in die Armbeuge
- Einmaltaschentücher verwenden und benutzte Taschentücher sofort entsorgen
- Ausreichend lang Hände mit Seife waschen - dabei zum Beispiel zweimal das Lied "Happy Birthday" summen
- Nach dem Abtrocknen Hände mit ausreichend Desinfektionsmittel desinfizieren
- Türklinken mit Trockentüchern, Ellbogen oder dem Ärmel öffnen
- Wenn möglich, ein bis zwei Meter Abstand von Erkälteten halten
- Vorsicht ist bei der Berührung von Gegenständen geboten: Handy- und Smartphone-Displays, Türklinken sowie raue Flächen sind mit besonders vielen Keimen belastet.
- Achtung: Atemschutzmasken können nur helfen, die eigene Infektion nicht weiter zu streuen.
Wer infiziert ist, kann auch unspezifische Symptome eines grippalen Infektes bis hin zu gar keinen Anzeichen zeigen. Man ist aber bereits ansteckend. Trifft das Virus dann auf ältere und Menschen mit Vorerkrankungen der Atemwege, kann das besonders für diese Gruppen kritisch werden.
Wer glaubt, sich mit dem Virus angesteckt haben zu können und mögliche Symptome aufweist, nimmt bitte zunächst telefonischen Kontakt mit der Hausarztpraxis, dem Gesundheitsamt oder der 116 117 auf und sollte erst einmal zuhause bleiben, um eine weitere Verbreitung zu vermeiden. Größere Sorgen als bei einer normalen Grippe brauchen Sie sich vorerst nicht zu machen, in 80 Prozent der Fälle bleiben die Symptome milde.
Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html