Veranstaltungsförderung aus dem Sponsorenpool
Ausschüttungskriterien
Bei einer Unterstützung durch den SSB ergeben sich dann bei der Veranstaltung für die Vereine folgende werberische Bedingungen:
- Gemeinsame Anzeigenseite im jeweiligen Programmheft mit Abbildung der Logos der Sponsoren unter einem Text: „Wir engagieren uns gemeinsam für den Sport in Duisburg” auf der 2. Umschlagseite oder Seite 4 oder Seite 6.
- Außenwerbung am Veranstaltungsort in Form einer gemeinsamen Logopräsentation.
- Der Verein verpflichtet sich bei Ausschank und Catering ausschließlich Produkte der Sponsoren des Pools zu verwenden.
- Nennung des Sponsoren-Pools mit seinen Hauptsponsoren bei Presseveröffentlichungen und Lautsprecherdurchsagen.