Tarifordnung für die Überlassung von Fahnen, Fahnenmasten, Nationenschildern und Siegerehrungszubehör
§ 1 Allgemeines | ||||
Der Stadtsportbund Duisburg kann Personen und Vereinigungen auf Antrag Fahnen, Fahnenmasten, Nationenschilder und Medaillen-/ Zeremonienkissen zur Benutzung überlassen. Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht. | ||||
§ 2 Entgelte | ||||
1) | Für die Benutzung sind folgende Entgelte zu zahlen: | |||
Tarif A | Tarif B | |||
1.1 | Bannerfahnen (1,20 x 3,00 m) | 6,00 EUR | 12,00 EUR | |
1.2 | Hissfahnen | 6,00 EUR | 12,00 EUR | |
1.3 | Aluminium-Masten dreiteilig mit Fuß und Holm (6,00 m Länge) | 10,00 EUR | 20,00 EUR | |
1.4 | Nationenschilder | 2,00 EUR | 3,00 EUR | |
1.5 | Medaillen-/Zeremonienkissen | 2,00 EUR | 3,00 EUR | |
1.6 | Siegerehrungspodeste (auf spezielle Nachfrage) | 20,00 EUR | 25,00 EUR | |
1.7 | Notwendige Reinigungsarbeiten | 10,00 EUR | 10,00 EUR | |
2) | Die Entgelte verstehen sich für jede angefangene Zeiteinheit = 3 Tage (einschließlich Aus- und Rückgabetag). | |||
3) | Alle genannten Entgelte sind Bruttoentgelte im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Umsatzsteuer ist bereits inkludiert. | |||
4) | Leistungen, die in dieser Tarifordnung nicht vorgesehen sind, werden gesondert berechnet. | |||
5) | Die jeweiligen Entgelte sind vor Empfang der Mietobjekte zu überweisen. Ausnahmen hiervon kann der Stadtsportbund Duisburg in begründeten Fällen zulassen. Die Überlassung der in dieser Tarifordnung aufgeführten Gegenstände kann von der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. | |||
6) | Die Tarife werden wie folgt angewendet: | |||
Tarif A: Veranstaltungen gemeinnütziger Sportvereine, die dem Stadtsportbund Duisburg angeschlossen sind, städtische Veranstaltungen und Wohltätigkeitsveranstaltungen. |
||||
Tarif B: Mieterinnen und Mieter, die nicht unter Tarif A fallen. |
||||
§ 3 Behandlung der überlassenen Gegenstände, Haftung | ||||
1) | Die überlassenen Gegenstände müssen sorgfältig behandelt werden. Insbesondere dürfen in Fahnenmasten und in Querholme für Banner keine Nägel, Stifte, Haken usw. getrieben werden. Ebenso dürfen Fahnen nicht wie vorgenannt befestigt werden. | |||
2) | Die Mieterin/der Mieter haften unabhängig von Verschulden bei Verlust, bei Beschädigung oder Verschmutzung. |