Informationen vom Stadtsportbund Duisburg 10/2019

Newsletter vom 07.06.2019 mit 5 News
Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können durch die finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zum Beispiel Sportvereinsbeiträge begleichen. Ab 1. August 2019 können für den Sportverein künftig monatlich nicht nur zehn Euro, sondern 15 Euro finanziert werden. Neben der Erhöhung der Pauschale wird versucht, auch den Bürokratieaufwand für die Eltern und Vereinsverantwortlichen zu verringern. Über das genaue Verfahren wird uns die Stadt Duisburg in Kürze informieren.
Sport im Park 2019 - Sommer.Bewegung.Park
Neue attraktive Angebotsformen im öffentlichen Raum - Outdoor-Sport - finden sich immer öfter in den Städten wieder. Gestaltet mit und von den Duisburger Sportvereinen heißt es wieder im Sommer 2019: Sommer.Bewegung.Park. Hier kommen Sie zu den immer aktuell gehaltenen Informationen! Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!
Sportpraxis
1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein im Jahr 2019
Auch in diesem Jahr stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Für das Jahr 2019 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Neu: Mädchen und Frauen im Sport
Wie bereits im vergangenen Jahr können je Sportverein bis zu drei Anträge aus unterschiedlichen Förderschwerpunkten gestellt und somit das gesellschaftliche Engagement des Sportvereins mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Maßnahme dürfen 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Antragsverfahren 2019: Die Anträge sind bis zum 31.07.2019 einzureichen. Nicht fristgerecht eingegangene Anträge können berücksichtigt werden wenn nach Bewilligung der fristgerecht gestellten Anträge noch Fördermittel vorhanden sind. Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden.
Neu: Die Förderanträge können ab diesem Jahr direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.
Für weitere Informationen zum Förderverfahren verweisen wir an dieser Stelle gerne auf unsere Homepage: http://go.lsb.nrw/1000x1000. Bei Rückfragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Gruppe Förderprogramme gerne per E-Mail 1000x1000@lsb.nrw oder unter 0203 7381-900 zur Verfügung.
Selbstverständlich helfen die Mitarbeiter*innen des Stadtsportbundes Duisburg bei Fragen ebenfalls gerne weiter!
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
E-Mail: gehrt-butry@ssb-duisburg.de
Vorstand/Board: Rainer Bischoff, Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow
Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208
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