Mit 7,56 Millionen Euro fördert die Staatskanzlei NRW die Übungsarbeit in Sportvereinen. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen SSB bzw. KSB (Doppelmitgliedschaft) sind.
Vor
dem Hintergrund der pandemiebedingten Einschränkungen im Aus- und
Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports werden in 2023 auch
Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen bei
Antragsstellung ausgelaufen sind oder in diesem Jahr auslaufen. Die
entsprechenden Lizenzen sind im Jahr 2023 zu verlängern.
Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.