Seit dem 1. März ist nun die Beantragung von Mitteln aus dem Paket „Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW“ des Landes möglich. Die Anträge müssen bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des LSB NRW gestellt werden. Das hierfür entwickelte Antragsformular ist über das Förderportal als Download abrufbar.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die einer Mitgliedsorganisation des LSB NRW angehören (VereinsKennZiffer notwendig)
- Das Zeitfenster, für das Mehrkosten geltend gemacht werden können (sog. „Billigkeitszeitraum“) ist vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023.
- Voraussetzung für die Förderung sind gestiegene Energieausgaben beim Antragsteller durch den Betrieb und / oder die Nutzung einer Sportstätte samt dazugehöriger Infrastruktur innerhalb des Billigkeitszeitraums aufgrund der Erhöhung von Energiepreisen ggü. dem Vergleichszeitraum.
- Als Vergleichsgrundlage dienen die vertraglich fixierten Preise je Energieträger bzw. das Nutzungsentgelt mit Gültigkeit zum 31. März 2022.
- Die gestiegenen Energiekosten beziehen sich sowohl auf (vereins)eigene und gepachtete Anlagen als auch auf genutzte Anlagen der Kommune oder eines privaten oder gewerblichen Eigentümers.
- Berücksichtigt werden Mehrkosten für den Betrieb einer Sportstätte samt dazugehöriger Infrastruktur (bspw. Unterkünfte, Schulungs- und Aufenthaltsräume, Geschäftsstelle) oder einer für Aufgaben einer Geschäftsstelle genutzten Immobilie oder einer Sportschule (oder ähnlichen Fortbildungseinrichtung)
- Es werden bis zu 60% der dargestellten Mehrkosten bezuschusst – die maximale Billigkeitsleistung pro Antragsteller beträgt 200.000 Euro.
- Die Billigkeitsleistungen aus dem Krisenpaket des Landes NRW sind kombinierbar mit den Bundeshilfen (bspw. Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom) sowie möglichen kommunalen Hilfsprogrammen – eine Überkompensation der entstandenen Mehrkosten wird ausgeschlossen.
Weitere Informationen und FAQ zum Förderprogramm finden Sie auf den Internetseiten des Landessportbundes NRW.
Zur Orientierung finden Sie hier den Musterantrag und die Richtlinie zum Förderprogramm.
Der Antrag selbst stellen Sie über das Förderportal des LSB NRW mit den bekannten Zugangsdaten für Ihren Verein!
Für Rückfragen zur Energie-Krisenhilfe hat der LSB NRW eine Hotline (0203/7381-900) und ein E-Mail-Postfach (energie@lsb.nrw) eingerichtet.