Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit.
Auch wenn für die Umsetzung in den meisten Fällen noch keine zeitliche Frist vorgegeben ist, empfiehlt der Stadtsportbund den Sportvereinen sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen und bietet Beratungen und eine Rahmenvorlage zur Erstellung von Schutzkonzepten an.
Für alle, die sich auf den Weg machen möchten, sind zwei Infoveranstaltungen geplant. Melden Sie sich gerne für den digitalen Termin am 18.04.2024 von 17-18 Uhr oder den Präsenztermin am 23.04.2024 von 17-18 Uhr in der Geschäftsstelle des SSB per E-Mail bei Isabelle Beckmann (beckmann@ssb-duisburg.de) an.