Entsprechend den Regelungen der aktuellen CoronaSchVO
gelten Schülerinnen und Schüler ab dem ersten Schultag nach den Herbstferien (25.10.2021) wieder automatisch als getestete Personen, da die Schultestungen wieder regelmäßig stattfinden!
§2 (8) "Schülerinnen und Schüler gelten außerhalb der Ferienzeiten (11. bis 24. Oktober 2021) aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt."