Mit der neuen CoronaSchVO gültig ab 04.12.2021 (bis 21.12.2021) kommen wiederum Neuerungen auf den Sport zu. Folgende Änderungen sind eingearbeitet worden:
1. Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag werden den immunisierten Personen gleichgestellt (gilt bis zum 16.01.22) und können damit am Sportbetrieb der Verbände ohne PCR Test teilnehmen!
Nachweis: Bei Schüler*innen ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt (z.B. Schülerausweis). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schüler*innen und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
2. Zuschauerbegrenzung
Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauern drinnen und draußen
- darf die Auslastung bei höchstens 50% der gesamten regulären Höchstkapazität liegen, oder
- bei über 1.000 Zuschauenden darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 30% der über 1.000 Personen hinausgehenden Höchstkapazität liegen
- insgesamt erlaubt: drinnen max. 5.000 Zuschauer, draußen max. 15.000 Zuschauer
3. Maskenpflicht
Bei Veranstaltungen und Versammlungen besteht grundsätzlich Maskenpflicht
- in Innenräumen
- im Freien bei Veranstaltungen mit über 1.000 Personen, außer an festen Sitzplätzen – wenn diese einen Mindestabstand von 1,5 m haben oder im Schachbrettmuster angeordnet sind.
- Ausnahme: drinnen und draußen für immunisierte Personen, wenn die Sitzplätze einen Mindestabstand von 1,5 m haben oder im Schachbrettmuster angeordnet sind.
4. Kontrollen
Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Es müssen die Nachweise einer Immunisierung, negativen Testung (Trainer etc.) und Bescheinigungen der 16-/17-jährigen Schüler*innen kontrolliert werden und der Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier vorgenommen werden.
Die weiteren Regelungen bleiben bestehen!