1. Corona-Hilfe Breitensport
Jetzt aber schnell!
Bis zum 15.12.2021 können Sportvereine einen Antrag für die Coronahilfe Breitensport stellen. Voraussetzung ist, dass der antragstellende Verein Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW ist und im Jahr 2020 pandemiebedingt einen Mitgliederverlust erlitten hat. Der Mitgliederverlust ergibt sich aus der Differenz der zum 01.01.2020 und zum 01.01.2021 im Rahmen der LSB-Bestandserhebung gemeldeten Mitgliederzahlen. Das Land NRW kompensiert bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied. Der Antrag ist ausschließlich online über das LSB-Förderportal einzureichen. Hier kommen Sie zu weiteren Informationen!
2. Extra-Zeit für Bewegung - nachholen was ausgefallen ist!
Die pandemiebedingten Einschränkungen haben zu Bewegungsdefiziten bei vielen Schülerinnen und Schülern geführt. Hier kann der organisierte Sport eine wichtige Rolle einnehmen und mit geeigneten Maßnahmen bei der Kompensation dieser Defizite unterstützen.
Passend dazu hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW dem LSB NRW ein Budget von 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen im Zeitraum von den Sommerferien 2021 bis zum Jahresende 2022 zusätzliche außerschulische Angebote geschaffen werden, mit denen Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulformen (1. – 13. Jahrgangsstufe) sport- und bewegungsorientiert gefördert werden. Ziel ist der Ausgleich von motorischen Defiziten und die gesundheitliche und soziale Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern.
Diese sportpraktischen Maßnahmen können von Sportvereinen „vor Ort“ angeboten und durchgeführt werden, die dafür eine entsprechende Förderung beim Landessportbund beantragen! Hier kommen Sie zu weiteren Informationen!
3. Soforthilfe Sport - verlängert bis zum 31.12.2021!
Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier!
4. Regelungen des Covid-19-Abmilderungsgesetzes gehen in die Verlängerung
Mit dem COVID-19-Abmilderungsgesetz hatte der Gesetzgeber auf die pandemiebedingten Einschränkungen reagiert und Erleichterungen für Vereine geschaffen. Diese Erleichterungen waren zunächst bis zum Ende des Jahres 2021 befristet. Jetzt sind diese Regelungen bis zum 31. August 2022 verlängert worden. Gerade wenn es um Amtszeiten oder digitale Mitgliederversammlungen geht, eine wichtige Grundlage. Hier kommen Sie zu weiteren Informationen!