Mit der heute in Kraft tretenden CoronaSchVO (gültig bis 12.01.2022) kommt eine temporär gültige Veränderung auf den Sport zu:
Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigentest nicht älter als 24 Stunden / PCR Test nicht älter als 48 Stunden) benötigen.
Kinder unter 6 Jahren/ bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.
Gastronomie:
Veranstaltungen - öffentliche Tanzveranstaltungen, private Tanz- und Diskopartys und ähnliches - sind untersagt. Dies trifft auch auf Silvesterpartys, z.B. im Vereinsheim, zu.
Feuerwerk zum Jahreswechsel:
Bitte achten Sie auf die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg an welchen Plätzen und Straßen öffentlich oder privat veranstaltete Feuerwerke untersagt sein werden.