Sportvereine, die im Jahr 2021 einen Zuschuss zur "Förderung der Übungsarbeit" und im "Landesprogramm 1.000 x 1.000 - Anerkennung für den Sportverein" erhalten haben, haben bis zum zum 28. Februar 2022 die Möglichkeit, die Verwendungsnachweise im Förderportal des LSB NRW zu erfassen.
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der gewährten Förderung eine der Voraussetzungen darstellt, um auch in 2021 eine Förderung zu beantragen.