Mit der heutigen Aktualisierung der CoronaSchVO (gültig bis 09.02.2022) kommen Veränderungen bei der Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bei größeren Veranstaltungen drinnen und draußen auf uns zu:
1. Bei Veranstaltungen bis 750 Zuschauer*innen gibt es keine Veränderungen.
Zur Erinnerung:
- Bei mehr als 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 50% der über 250 Personen hinausgehenden Höchstkapazität liegen; insgesamt sind höchstens 750 Personen zugelassen.
- Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und Zuschauer. Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt. Profisportler gelten als Beschäftigte und werden ebenfalls nicht mitgezählt.
- Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.
Draußen:
- Müssen die 2G Vorgaben erfüllen
-
Keine Maskenpflicht, jedoch dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske
Drinnen:
- Müssen die 2G Vorgaben erfüllen
- Maskenpflicht, auch am Sitzplatz
2. Bei Veranstaltungen über 750 Zuschauer*innen gilt:
Draußen:
- Auslastung max. 50 % der Höchstkapazität
- max. 10.000 Personen
- Maskenpflicht und 2G+!
Drinnen:
- Auslastung max. 30 % der Höchstkapazität
- max. 4.000 Personen
- Maskenpflicht und 2G+!