Seit heute, Mittwoch, den 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der CoronaSchVO (gültig bis 09.03.22). Für unseren Sport sind folgende Änderungen relevant:
- Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag)
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Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.
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für Sport in Innenräumen gilt weiterhin 2G+! (gemeinsam oder gleichzeitig)
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Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Hier kommen Sie zur aktualisierten Übersicht des LSB NRW.
Alle anderen Regelungen haben weiterhin Bestand!