Die neue CoronaSchVO - gültig ab heute, den 19.03.2022 (bis 02.04.2022) bringt folgende Änderungen für den Sport:
1. Sport im Freien
- hier gibt es keinerlei einschränkende Regelungen mehr
2. Sport drinnen
- hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
3. Trainer*innen und Übungsleiter*innen:
- hier gelten weiter die 3G-Regelungen
4. Zuschauer:
4.1. Drinnen
Bis 1000 Personen (drinnen):
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
Über 1000 Personen (drinnen):
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt sein
- Maskenpflicht! Ohne Aunahme
4.2. Draußen
Bis 1000 Personen (draußen):
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Keine Maskenpflicht!
Über 1000 Personen (draußen):
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
-
Keine Maskenpflicht!
5. Versammlungen
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3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
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Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)