Auch in diesem Jahr stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Auch in diesem Jahr kann pro Verein nur ein Antrag gestellt werden! Bitte beachten Sie den Förderaufruf und denken Sie daran, dass die Anträge, die ab dem 30.03.2022 gestellt werden können, in der Reihenfolge ihres Eingangs beim LSB NRW bewilligt werden.