Ab heute, dem 03.04.2022 gilt die neue CoronaSchVO in NRW (gültig bis 30.04.20222).
Im Prinzip gibt es keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb!
Das Tragen einer Schutzmaske wird in Innenräumen weiterhin empfohlen!
Für den umsichtigen Umgang mit dem Coronavirus und als Maßnahmen gegen die Ausbreitung dessen wird das Umsetzen der
Hygieneempfehlungen für Privatpersonen und
Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen
dringend empfohlen!
Hier kommen Sie zur aktuellen CoronaSchVO.