Gewinnung von neuen Mitarbeiter*innen in den Sportvereinen

Derzeit beklagen die Sportvereine einen Rückgang der ehrenamtlich Engagierten sowohl in der Übungsarbeit als auch im ehrenamtlichen Engagement. Hierzu haben massiv auch die Einschränkungen während der Corona-Pandemie beigetragen. Dies hat zur Folge, dass in Teilen auch der Bedarf an Bewegungsangeboten insbesondere im Kinder- und Jugendbereich nicht mehr gedeckt werden kann.

Daher starten wir im Jahr 2023 mit der Förderung der Qualifizierung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen sowie Vereinsmanager*innen und somit mit der Unterstützung des Ehrenamtes der Mitgliedsvereine des SSB Duisburg, um einen weiteren Anreiz zu setzen, qualifizierte Personen für die Duisburger Sportvereine zu gewinnen. Die Projektlaufzeit ist von 2023 bis 2026 im Pakt für den Sport festgelegt.

 

 Förderkriterien:

  • Gefördert werden anerkannte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie seiner ihm angeschlossenen Landessportbünde und Sportfachverbände sowie Stadt- und Kreissportbünde.
  • Nicht gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen von kommerziellen oder sonstigen Anbietern.
  • Anerkennungs- und zuschussfähig sind die angefallenen Lehrgangskosten (Teilnehmergebühren).
  • Maximale Zuschusshöhe: Je Qualifizierungsmaßnahme kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 500 Euro, ausgezahlt werden.
  • Unter Berücksichtigung der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel und der bis zum 31. Oktober des Jahres eingegangenen Anträge, werden die Zuschussmittel bis zum Jahresende ausgezahlt.
  • Nach dem 31. Oktober eingehende Anträge werden für das Folgejahr berücksichtigt.

 

Hinweise zur Antragstellung:

  • Der Onlineantrag ist für jede vom Verein finanzierte Qualifizierungsmaßnahme bis zum 31. Oktober des Jahres zu stellen und beim Stadtsportbund einzureichen.(Antrag direkt stellen)
  • Dem Antrag sind für jede Maßnahme der entsprechende Qualifizierungsnachweis (Teilnahmebescheinigung mit Qualifizierungsnachweis) und ein Beleg der Übernahme der Lehrgangskosten durch den Verein (Zahlungsbeleg) in Kopie per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beizufügen.
  • Im Antrag sollte ersichtlich sein, welche Fort- und Weiterbildungen von der betreffenden Person bisher besucht wurden.