Newsletter vom 08.05.2020 mit 1 News


Wiederaufnahme des Sportbetriebes

Wir starten den Versuch die Regularien zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs einmal zusammenzufassen! Aufgrund der Vielzahl von Informationen bietet es sich an, diese sorgfältig durchzulesen und zu entscheiden, ob der Verein alle Auflagen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes erfüllen kann.

Ab Donnerstag, 7. Mai 2020 gilt

Sport- und Trainingsbetrieb ist auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum wieder erlaubt – unter Auflagen!

+ Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden.

+ Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz sichergestellt werden,[nbsp]

+ Es müssen Vorkehrungen zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden (auch in Warteschlangen).

+ Grundlage sind die Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung!

+ Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist untersagt.
Durch die Aussage von DuisburgSport: "Die Öffnung der Freiluftsportanlagen gilt bis auf Weiteres nicht für die Umkleide-, Wasch- und weiteren Räumlichkeiten innerhalb der Sportstätte. Diese bleiben weiterhin geschlossen" sind die Sanitärräume (Toiletten) ausdrücklich mit eingeschlossen.

+ Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.
Ausnahme: bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig

+ Die Verantwortung für die Durchführung und Einhaltung der Maßnahmen obliegt den Vereinen

+ Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Hilfreich für die sorgfältigen Planungen zur nicht überstürzten Wiederaufnahme des Sportbetriebs sind folgende Informationen:

+ die Konzepte der Spitzensportverbände zur Wiederaufnahme
+ Ein Wegweiser für Vereine des LSB NRW *
+ ein Leitfaden für Übungsleiter*innen und Trainer*innen des LSB NRW
+ die aktuelle Coronaschutzverordnung
+ die Leitplanken des DOSB

* Entgegen der Aussagen des LSB NRW im Wegweiser für Vereine bleiben die Sanitäranlagen im Stadtgebiet Duisburgs geschlossen!


Ab Montag, 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Hier warten wir noch auf die Verordnung des Landes NRW. Sobald diese vorliegt, versenden wir sie über den Newsletter!


Wir halten Sie mit gesicherten Informationen auch auf unserer Internetseite auf dem Laufenden!!

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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