Langfristige Finanzierungsmöglichkeit für gemeinnützige Sportorganisationen

Immer mehr Menschen sind sportlich aktiv. Sie brauchen ausreichend Räume und Flächen, um sich zu bewegen. Über 38.000 Sportstätten aller Art stehen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Aber viele von ihnen sind sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Die Förderung des Erhalts und des Ausbaus der Sportstättenlandschaft in Nordrhein-Westfalen ist Ziel des Sportstättenfinanzierungsprogramms, das die Landesregierung im Rahmen des Bündnisses für den Sport aufgelegt hat.

Mit dem Förderprogramm unter der Bezeichnung "NRW.BANK.Sportstätten" steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur Verfügung. Möglich wird dies durch die Refinanzierung der KfW-Förderbank. Mit Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK verbilligen sich die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW-Förderbank zusätzlich. Dazu Landessportbund-Präsident Walter Schneeloch: "Die Finanzierungsmöglichkeiten der NRW.Bank können Vereinen, Verbänden, Bünden und Kommunen in einer Weise helfen, die in Deutschland bisher einmalig ist."

 

Wer wird gefördert?

Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen und Verbänden, die Mitglied im Landessportbund NRW bzw. in dessen zuständiger Untergliederung sind, langfristige Finanzierungen zu attraktiven Konditionen für ihre Investitionen in Sportstätten. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.

 

Was wird gefördert?
Es werden Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur gefördert, soweit diese einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen. Das Programm kann genutzt werden, um Sportanlagen zu erwerben oder herzurichten. Des Weiteren gehören Neubau, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen ebenso wie Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung von Sportanlagen zu den Förderbereichen des Programms NRW.BANK.Sportstätten.

Beispiele für förderfähige Ausgaben:

  • Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung und gegebenenfalls Abbruchmaßnahmen
  • Baukosten
  • Kosten für die Herstellung von Außenanlagen
  • Kosten der Ausstattung
  • Planungskosten
  • Kosten für den Erwerb einer Sportanlage

 

Wie wird gefördert?

NRW.BANK.Sportstätten fördert nach dem so genannten Hausbankenprinzip: Der Verein, Verband oder Bund erhält das Geld nicht direkt von der NRW. BANK, sondern über die jeweilige Hausbank. Diese kennt die Situation des Fördernehmers und berät mit Erfahrung und örtlichem Sachverstand. Der Finanzierungsanteil des NRW.BANK-Darlehens kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten betragen.

  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finazierungsanteil: bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten
  • Höchstbetrag: 10 Mio. €
  • Laufzeiten:
    • 10, 15, 20 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • 30 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren
    • max. 15 Jahre für Kunstrasenplätze
  • Zinssatz: bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0.15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsabschluss
  • Sicherheiten: banküblich

 

Wo erhalten Sie Informationen?

Detaillierte Informationen zum Vorgehen, zur Antragstellung und zu den aktuellen Konditionen erhalten Sie direkt auf der Internetseite der NRW.BANK.

Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen die Telefonberatung der NRW.BANK gerne zur Verfügung. Telefon: 0211 91741 4800