Newsletter vom 28.05.2020 mit 2 News

Neuerungen zur Durchführung vom Sport- und Trainingsbetrieb

Ab dem 30. Mai 2020 gilt lt. der aktuellen Coronaschutzverordenung:

1. Zusätzlich zu den bekannten Personengruppen, (Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen), die sich im öffentlichen Raum zusammentreffen dürfen, gilt jetzt: wenn es sich in allen übrigen Fällen um eine Gruppe von höchstens zehn Personen[nbsp] handelt.

2.[nbsp] Dusch- und Waschräume, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume auf verpachteten und eigenen Sportstätten der Vereine dürfen unter Sicherstellung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen geöffnet werden. Die Rückverfolgbarkeit der Anwesenden muss gewährleistet sein!

3. Die Dusch- und Waschräume und Umkleideräume in öffentlichen Sportanlagen und -hallen bleiben vorerst geschlossen.

4. Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zur o.g. Gruppe (Pkt. 1) gehören, sicherzustellen.

5. Nicht kontaktfreier Sport ohne Mindestabstand ist nur im Freien für Personen, die zu o.g. Personengruppe (Pkt. 1) gehören, zulässig!

6.[nbsp] Wettbewerbe im Freien im Breiten- und Freizeitsport auf und außerhalb von öffentlichen oder privaten Sportanlagen sind zulässig auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts, welches vom Gesundheitsamt genehmigt werden muss. Diese Wettbewerbe gelten nur für die o.g. Personengruppen (Pkt. 1).

+ Grundlage sind die Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung!

Lehrfilm "So geht Sport in Zeiten von COVID 19"

Der kleine Lehrfilm "So geht Sport in Zeiten von COVID 19" des Stadtsportbundes Duisburg gibt Ihnen praktische Tipps[nbsp] zum Umgang mit den Vorkehrungen, die die Vereine treffen müssen.


Wir halten Sie mit gesicherten Informationen auch auf unserer Internetseite auf dem Laufenden!!

Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen / Best regards

Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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