Newsletter vom 28.07.2020 mit 2 News

CoronaSchutzVerordnung - eine Klarstellung zur "30er-Regelung"

Aufgrund der unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten zur maximal zulässigen Zahl von Sportler*innen bei Kontaktsportarten drinnen/draußen von derzeit 30 Personen hat der Landessportbund NRW vom Land folgende Auskunft erhalten:

„Die 30 Personen beziehen aktive Spieler und eingewechselte Ersatzspieler mit ein, also alle, die in den gezielten Kontaktsport gehen. Nicht einzubeziehen sind alle Personen, die – wie beim normalen Sport – die 1,5 m einhalten, also Trainer und Ersatzspieler und Schiedsrichter. Selbst wenn beim Schiedsrichter ein minimales Kontaktrisiko besteht, das bei Sportgruppen wie z.B. beim Joggen etc. auch besteht. Die nicht in die 30er Gruppe zu zählenden Personen müssen aber eben die 1,5 m einhalten.“

Dieser Auslegung schließen sich auch die Ämter der Stadt Duisburg an!

CoronaSchutzVerordnung - eine zweite Klarstellung

Derzeit dürfen Sportanlagen drinnen und draußen von bis zu 300 Zuschauer*innen betreten werden, wobei eine einfache Rückverfolgbarkeit (s.u.) sichergestellt sein muss. Zu den 300 Zuschauern zählen alle Personen in/auf der Sportanlage, die nicht zu den 30 Kontaktsportlern gehören, z.B. auch Betreuer, Trainer und weitere Mitarbeiter der Vereine.
Zuschauer*innen müssen einen Mund-/Naseschutz tragen sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann und sie nicht zu den zulässigen Gruppen aus §1 der CoronaSchVO gehören!

Begriffserläuterung einfache Rückverfolgbarkeit: es ist notwendig, Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Sportler*innen und der Zuschauer*innen mit deren Einverständnis[nbsp] sowie - sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt - Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich zu erfassen und die Daten vier Wochen aufzubewahren. Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind (z.B. in der Vereinsmitgliederverwaltung).
Hinweise zum diesbezüglichen Datenschutz mit einem entsprechend einsetzbaren Muster zur Einholung von Einverständniserklärungen finden Sie hier!

Bleiben Sie Gesund!
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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