Newsletter vom 12.08.2020 mit 3 News

Informationen zum Sport- und Trainingsbetrieb ab 12. August 2020

In der neuen Coronaschutzverordenung des Landes NRW, die ab dem 12. August (bis 31. August 2020) gültig ist, gibt es keine Änderungen für den Sport- und Trainingsbetrieb. Keine Veränderung auch in dem Sinne, dass ein Verstoß gegen die CoronaSchVO nach § 18 derselbigen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Somit gelten die bekannten Regeln für den Sport weiter:

+ Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum[nbsp] sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) sicherzustellen!

+ Beim Sport in geschlossen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen!

+ Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettkampfbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist auch in der Halle nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei eine einfache Rückverfolgbarkeit (s.u.) sichergestellt sein muss. Die 30 Personen beziehen aktive Spieler*innen und[nbsp]eingewechselte[nbsp]Ersatzspieler*innen mit ein, also alle, die in den gezielten Kontaktsport gehen. Nicht einzubeziehen sind alle Personen, die – wie beim normalen Sport – die 1,5 m Abstand einhalten, also Trainer*innen und nicht eingewechselte Ersatzspieler*innen und Schiedsrichter*innen, selbst wenn bei dem/der Schiedsrichter*in ein minimales Kontaktrisiko besteht, das bei Sportgruppen wie z. B. beim Joggen etc. auch besteht. Die nicht in die 30-er Gruppe zu zählenden Personen müssen aber die 1,5 m Abstand einhalten.

+ Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen und bei Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit (s.u.) zulässig. Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmern bedarf es eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.

Die sogenannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ bedeutet, dass es notwendig ist, Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Sportler*innen und der Zuschauer*innen zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren. Hinweise zum diesbezüglichen Datenschutz mit einem entsprechend einsetzbaren Muster zur Einholung von Einverständniserklärungen finden Sie hier!

+ Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt!

Coronaschutzverordnung ab 12.08.2020

Anlage Hygiene- und Infektionsstandards ab 12.08.2020


Da wir uns weiterhin in der Corona-Pandemie befinden, gehen Sie bitte in Ihrem Verein weiterhin verantwortungsvoll mit den Lockerungen für den Sportbetrieb um! Achten Sie weiterhin auf die wichtigen geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen)!

Hier kommen Sie zur Ansprache des Oberbürgermeister Link!

Hallenöffnung nach den Schulferien

DuisburgSport gibt bekannt, dass die Sporthallen, die durch Corona gesperrt waren, nach den Sommerferien wieder zur Verfügung stehen. Duschen und Umkleidekabinen dürfen bei Wahrung des Mindestabstands genutzt werden. Die aktuellen Bedingungen zur Nutzung der Sporthallen sind zu beachten!
Die Sporthallen, die aufgrund von Sanierungsarbeiten gesperrt sind, bleiben weiterhin geschlossen. Bei weiteren Freigaben der Hallen wird DuisburgSport die Vereine informieren.

Hallenbäderöffnung nach den Sommerferien

DuisburgSport gibt bekannt, dass die von DuisburgSport betriebenen Hallenbäder unter Einhaltung der entsprechenden Auflagen ab dem 12. August für den Vereinssport wieder geöffnet werden. Hinsichtlich der neuen Regelungen der CoronaSchVO wird an den unterschiedlichen Bereichen in den Bädern durch Hinweisschilder, Aushänge über die einzuhaltenden Regeln informiert. Diese sind zu beachten!

Hier finden Sie die anlassbezogene Erweiterung der Haus- und Badeordnung aufgrund der CoronaSchVO.

+ Die für Sie zugewiesenen Sammelumkleidekabinen sind weiterhin zu nutzen. Die Begrenzungszahlen sind angeschlagen.
+ Bitte beachten Sie, dass auch im Wasser der Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden muss.
+ Die maximal zulässige Anzahl gleichzeitig im Wasser befindlicher Nutzer[nbsp] beläuft sich je 25-Meter Bahn auf 11 Personen und bei einer 50-Meter Bahn auf 22 Personen.
+ In Lehrschwimmbecken variiert diese Anzahl in Abhängigkeit der verfügbaren Wasserfläche in Quadratmeter.[nbsp]
+ Die Listen für die Kontaktdaten (Anwesenheitslisten mit Name, Adresse und Telefonnummer) liegen an dem von den Vereinen genutzten Eingang aus. Diese sind auszufüllen und vor Verlassen des Bades in die dafür eigens angebrachten Briefkästen einzuwerfen.

Bleiben Sie Gesund!
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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