Newsletter vom 02.09.2020 mit 4 News

Podiumsdiskussion zur Kommunalwahl - im Livestream

Am Donnerstag, 3. September, um 18 Uhr fragt der SSB im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Spitzenkandidaten der großen Parteien nach ihren Positionen, wenn es um den Sport in Duisburg geht.
Diese Podiumsdiskussion wird auch als Livestream auf der Internetseite des SSB Duisburg www.ssb-duisburg.de zu verfolgen sein.
Während des Gesprächsabends geht es unter anderem Themen wie die Renovierung der Sporthallen, um die Ausstattung von Bezirkssportanlagen und vereinseigenen Sportplätzen, um die Bäder, um die Förderung des Spitzensports in der Stadt sowie um die Position zur Olympia-Bewerbung des Ruhrgebiets.

Informationen zum Sport- und Trainingsbetrieb ab 01. September 2020

In der neuen Coronaschutzverordenung des Landes NRW, die ab dem 01. September (bis 15. September 2020) gültig ist, gibt es keine Änderungen für den Sport- und Trainingsbetrieb.

Somit gelten die bekannten Regeln für den Sport weiter:

+ Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum[nbsp] sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) sicherzustellen!

+ Beim Sport in geschlossen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen!

+ Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettkampfbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist auch in der Halle nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei eine einfache Rückverfolgbarkeit (s.u.) sichergestellt sein muss. Die 30 Personen beziehen aktive Spieler*innen und[nbsp]eingewechselte[nbsp]Ersatzspieler*innen mit ein, also alle, die in den gezielten Kontaktsport gehen. Nicht einzubeziehen sind alle Personen, die – wie beim normalen Sport – die 1,5 m Abstand einhalten, also Trainer*innen und nicht eingewechselte Ersatzspieler*innen und Schiedsrichter*innen, selbst wenn bei dem/der Schiedsrichter*in ein minimales Kontaktrisiko besteht, das bei Sportgruppen wie z. B. beim Joggen etc. auch besteht. Die nicht in die 30-er Gruppe zu zählenden Personen müssen aber die 1,5 m Abstand einhalten.

+ Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen und bei Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit (s.u.) zulässig. Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmern bedarf es eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.

Die sogenannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ bedeutet, dass es notwendig ist, Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Sportler*innen und der Zuschauer*innen zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren. Hinweise zum diesbezüglichen Datenschutz mit einem entsprechend einsetzbaren Muster zur Einholung von Einverständniserklärungen finden Sie hier!

+ Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt!

Coronaschutzverordnung ab 01.09.2020

Anlage Hygiene- und Infektionsstandards ab 01.09.2020


Da wir uns weiterhin in der Corona-Pandemie befinden, gehen Sie bitte in Ihrem Verein weiterhin verantwortungsvoll mit den Lockerungen für den Sportbetrieb um! Achten Sie weiterhin auf die wichtigen geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen)!

Sport der Älteren - Zukunftsprojekte für den Sportverein

Wir bieten Ihnen verschiedene Informationsveranstaltungen, Workshops und Aktionstage, um sich für das Zukunftsthema "Sport der Älteren" fit zu machen:

+ Workshop Mitarbeitergewinnung am 17.09.2020, 18-21.30 Uhr
+ Workshop "Rehabilitationsport" am 01.10.2020, 18-21.30 Uhr
+ Aktionstag "Sport der Älteren" am 03.11.2020 von 14-18 Uhr

Alle Informationen dazu finden Sie hier!

Übungsleiter C Ausbildung für Mädchen und Frauen

Im Rahmen des Projekts „Willkommen im Sport“ wird das Basismodul der ÜL C Ausbildung speziell für Mädchen und Frauen angeboten. Herzlich Willkommen sind ALLE, die zukünftig Übungsleiterinnen-Aufgaben im Verein übernehmen oder einfach mal sich im Sport qualifizieren möchten. Das Ziel dieser Ausbildung ist es, ehrenamtlich engagierte Frauen und Mädchen in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit sowie Geflüchtete, die bislang nicht im organisierten Sport aktiv sind, als Übungsleiterinnen zu qualifizieren und für ein Engagement im Sport(verein) zu gewinnen. Hier erhalten Sie weitere Informationen!

Bleiben Sie Gesund!
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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