Newsletter vom 30.10.2020 mit 1 News

Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 02. November 2020

Die ab dem 2. November 2020 gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bringt für den Sport sehr harte Einschnitte. Im Folgenden stellen wir Ihnen die relevanten Passagen vor, die den Sport- und Trainingsbetrieb der Vereine direkt betreffen.

Bitte teilen Sie uns Ihre Fragen, die sich für Sie daraus ergeben per Mail mit, damit wir einen mit DuisburgSport abgestimmten Fragenkatalog an die verantwortlichen Ämter der Stadt Duisburg senden können, um erläuternde Antworten bzw. Informationen geben zu können.
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Hier die relevanten Punkte:
+ Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
+ Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
+ Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.
+ Zulässig ist der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen
+ Zulässig ist das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen
+ Zulässig ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen
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Ebenso gilt:
Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von ... Vereinen sind unter Einhaltung der Regelungen aus der CoronaSchVo
a) mit bis zu zwanzig Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können,
b) mit mehr als zwanzig , aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Zulassung durch die zuständigen Behörden, wenn die Sitzung[nbsp] aus triftigem Grund im Monat November 2020 in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss

erlaubt.
Vereinsgaststätten:
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt.

Hier kommen Sie zur aktuellen CoronaSchVo!

Der Stadtsportbund bleibt in Gesprächen mit der Stadt, um weitere Details oder Veränderungen frühzeitig zu besprechen![nbsp]

Beweg.dich@home: Wir starten wieder durch!

Der Stadtsportbund Duisburg startet in Zusammenarbeit mit der Novitas BKK erneut seine Online-Trainings "Beweg.dich@home". Ab Montag machen die Trainerinnen das Wohnzimmer zum Fitness-Studio. Die 45-minütigen Übungseinheiten (ohne Gerät) lassen sich auf er Plattform sportdeutschland.tv oder der Homepage des Stadtsportbundes Duisburg (www.ssb-duisburg.de) abrufen.
Trainerin Conny Zarth eröffnet am Montag um 15 Uhr das Programm mit dem Training FitnessYoga@home. Am Dienstag geht es zur gleichen Zeit mit Core-fitness@home weiter. Nach dem Neustart läuft die Fitness-Reihe jeweils Montag bis Freitag. Geplant ist das Programm erst einmal bis Ende des Jahres.
Schalten Sie ein bei beweg.dich@home auf sportdeutschland.tv.! Leiten Sie die Info direkt weiter in Ihren Verein und bieten Sie Ihren Mitgliedern das Angebot als Ihr / unser Angebot des organisierten Sports an!

Bleiben Sie Gesund!
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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