Newsletter vom 19.03.2021 mit 1 News

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Neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg mit verschärften Maßnahmen - auch für den Sport

Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die der in Duisburg angestiegenen Inzidenz von über 100 entgegenwirken sollen.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 20. März. Im Einzelnen wurden auch für den Sport Einschränkungen geregelt:

Sport:
+ Kontaktsport ist im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Satz 2 CoronaSchVO ausnahmslos untersagt. Dies bedeutet, dass der Kontaktsport im Freizeitbereich wieder verboten ist.
+ Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist der Sport von Gruppen von höchstens fünf Kindern[nbsp] unter 14 Jahren (auch mit Kontakt) zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen erlaubt.

Die weiteren Bestimmungen der CoronaSchVO behalten ihre Gültigkeit!

Kontaktregel:
Die bisher geltende Lockerung in der CoronaSchVO des Landes, wonach der Mindestabstand unterschritten werden darf beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen, findet in Duisburg keine Anwendung mehr. Das bedeutet, dass in Duisburg nur das Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit maximal einer weiteren Person, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann, erlaubt ist.
Dies gilt auch für die kontaktlose Sportausübung!

Hier finden Sie den Text auf den Internetseiten der Stadt Duisburg.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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