Newsletter vom 26.03.2021 mit 1 News

Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 29.03.2021

Die ab dem 29. März gültigen CoronaScHVO enthält differenzierte Regelungen für den Sport für Kommunen mit und ohne Corona-Notbremse.

Daher ist der Blick noch stärker auf die Regelung der Stadt Duisburg zu richten als bisher! Wir stehen in Kontakt mit der Stadt und werden Sie umgehend über die Duisburg spezifischen Regelungen (Allgemeinverfügungen der Stadt / Kommune mit oder ohne Corona-Notbremse) informieren, sobald wir diese abstimmen konnten.

Für Duisburg gelten weiterhin Regelungen der Allgemeinverfügung vom 20. März 2021!

Zu Ihrer Information im Folgenden die Regelungen der ab dem 29. März 2021 (bis zum 18. April 2021) gültigen CoronaSchVO:

Grundsätzlich bleibt der Sport weitgehend im bisherigen Umfang möglich und erfährt durch die Zulassung von Anfänger- und Kleinkinderschwimmkursen in kleinen Gruppen sogar noch eine Erweiterung.

Vom allgemeinen Verbot des Sportbetriebs in § 9 der CorSchVO gelten unverändert folgende Ausnahmen. Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:

I. Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten (ohne Abstand)
(Achtung! Hier gilt weiter die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg! Kontaktsport ist verboten!)
1. Personen allein
2. Beliebig viele Personen aus einem Hausstand
3. Bei einem Inzidenzwert unter 100*: Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen maximal 5 Personen insgesamt, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
4. Bei einem Inzidenzwert über 100* (an drei aufeinander folgenden Tagen): Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber nur eine Person aus dem anderen Hausstand, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Sonderfall Ostern siehe Tabelle unten.

* Relevant ist der Inzidenzwert im jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Bei Überschreitung eines Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greift die sogenannte „Notbremse“, die in § 16 der CoronaSchVO erläutert wird.

Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)

II. Sport für Kinder in Gruppen
(Achtung! Hier gilt weiter die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg! Nur bis zu 5 Kinder bis einschließlich 14 Jahren!)
A) Solange der Inzidenzwert unter 100 liegt (s. o.):
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

B) Wenn der Inzidenzwert über 100 liegt (s. o.):
Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

III. Allgemeine Hinweise
Zwischen allen o. g. genannten Einzelpersonen und Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Für die Durchführung des o. g. Gruppensports für Kinder ist die einfache Nachverfolgbarkeit der teilnehmenden Kinder im Sinne der Coronaschutzverordnung sicherzustellen! Das heißt: Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein.

Die Regeln für das Training von Kadersportler*innen bestehen unverändert fort.

IV. Schwimmausbildung
§ 7 (1) Nr. 7 erlaubt zusätzlich „Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchsten fünf Kindern.“

Abschließend erinnern wir an die Verantwortung der Sportvereine für die Einhaltung der gängigen Hygienevorschriften!

Hier kommen Sie zur aktuellen CoronaSchVO!

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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