Newsletter vom 19.05.2021 mit 1 News

 

Informationen zu den aktuellen Corona - Regelungen

Die neue CoronaSchVO des Landes NRW sieht abhängig von den Inzidenzwerten Öffnungen für den Sport vor. Im heutigen Newsletter geben wir Ihnen die Bestimmungen bekannt, die bei einem stabilen Inzidenzwert von unter 100 (fünf Werktage unter 100) in Duisburg hoffentlich demnächst greifen werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die Veröffentlichungen der Stadt Duisburg! Erst wenn die offizielle Freigabe der Stadt Duisburg erfolgt, greifen die beschriebenen Regelungen!:

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.

1. Unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen ist der Sport ohne Mindestabstand auf Sportanlagen unter freiem Himmel erlaubt:

1.1. beliebig viele Personen aus einem Hausstand
1.2. beliebig viele Personen aus einem Hausstand mit einer Person aus einem anderen Hausstand (Kinder bis einschleßlich 14 Jahren aus beiden Hausständen werden nicht mitgezählt)
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
1.3. fünf Personen aus zwei Hausständen (Kinder bis einschleßlich 14 Jahren aus beiden Hausständen werden nicht mitgezählt)
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

1.4. als Ausbildung im Einzelunterricht
+ gilt auch für Sport im öffentlichen Raum unter freiem Himmel! 

1.5. von Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
+ gilt auch für den Sport im öffentlichen Raum unter freiem Himmel
+ kein Nachweis eines negativen Tests des Aufsichtspersonal notwendig
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

2. auf Sportanlagen unter freiem Himmel die Ausübung von kontaktfreiem Sport einschließlich der Ausbildung mit bis zu 20 Personen.
+ kein Nachweis eines negativen Tests des Aufsichtspersonal notwendig
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

Beachte:
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

3. Rehabilitationssport (nach § 64 ) ist drinnen und draußen erlaubt

4. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.

5. Wettkampf und Training im Profisport drinnen und draußen ist erlaubt
+ geeignete Infektionsschutzkonzepte sind vorzulegen

6. Der Zutritt von Zuschauer*innen zu Sportanlagen unter freiem Himmel ist bis zu 20 Prozent der regulären Kapazität zulässig, höchstens aber 500 Personen, mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest. Zulässig sind nur Sitzplätze, die besondere Rückverfolgbarkeit (Sitzplan, namentliche Erfassung) ist sicherzustellen.
+ Genesene und Geimpfte werden mitgezählt, müssen aber keinen Test nachweisen

7. Wettkampf- und Trainingsbetrieb drinnen und draußen für Bundes- und Landeskader in allen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U 18, U17, U 16, U15) ist erlaubt

8. das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist erlaubt

9. Minigolfanlagen unter freiem Himmel sind für Besucher*innen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nutzbar

10. Freibäder dürfen auch für Personen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest zum Zwecke der Sportausübung geöffnet werden; die Anzahl der Besucher ist entsprechend zu begrenzen und die Benutzung der Liegewiesen untersagt.

11. Das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang ist auch in geschlossenen Räumlichkeiten von Sportanlagen zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt. 

Bei der Öffnung der Sportanlagen ist weiterhin zu beachten:
+ Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
+ Toiletten dürfen geöffnet werden
+ Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.

Nach Rücksprache mit DuisburgSport und dem Ordnungsamt dürfen Sportanlagen der Vereine in Duisburg ebenfalls geöffnet werden für

•    pflegerische Sport- und Grünflächenarbeiten
•    Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, Rudern, Stand-up-Paddling etc.
•    Sicherung des (Sport)Equipments, z.B. Kranen der Segelboote
•    Durchführung von Verwaltungsarbeiten

Versammlungen und Sitzungen:
Weiterhin dürfen Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Vereinen durchgeführt werden:
a) mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können
b) mit mehr als 20, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Anzeige bei den zuständigen Behörden, wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vor dem 04. Juni 2021, in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss

Gastronomie: wenn das Vereinslokal eine öffentliche Gastronomie ist,
+ ist der Betrieb nur  im Außenbereich und mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest für Gäste und Bedienung zulässig; Gästen muss ein Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden. 
+ ist der Außer-Haus-Verkauf (Abverkauf) von Speisen und Getränken zulässig, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen eingehalten werden.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung, in der die Speisen oder Getränke gekauft wurden, untersagt.
Zu diesem Zweck darf die Sportanlage geöffnet werden.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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