Die Geschäftsstelle bleibt vorerst für den Besucherverkehr geöffnet, allerdings gilt nun für den Besuch in der Geschäftsstelle die 2G-Regelung. Die Außentüren bleiben weiter geschlossen und die Besucher*innen müssen klingeln. Danach wird eine 2G-Kontrolle durchgeführt und die Besucher dem Grund entsprechend (z.B. Vereins– und Kursberatung, Sportabzeichen, Angelscheine, Personen für AGH, etc.) zu den zuständigen Mitarbeiter*innen vermittelt, die diese im Vorraum/Foyer abholen.