Veranstaltungsförderung aus dem Sponsorenpool

Initiiert durch den Stadtsportbund Duisburg wurde in Zusammenarbeit mit Duisburger Unternehmen ein Sport-Sponsorenforum gegründet.
Die Firmen unterstützen mit ihrer Einlage bedeutende Veranstaltungen Duisburger Vereine, die mit Hilfe eines formlosen Antrags beim Stadtsportbund Duisburg e.V. Mittel für diese Veranstaltungen beantragen können.
Richtlinien
Die Mitglieder haben sich zum Ziel gesetzt, Sportveranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes nach folgenden Kriterien zu unterstützen:
- Die Veranstaltungen müssen einen besonderen regionalen, überregionalen und/oder nationalen Imagefaktor für Duisburg darstellen.
- Sie müssen den Marketingzielen der Sponsoren entsprechen.
- Sie konzentrieren sich vordergründig auf solche Sportereignisse, bei denen der ausführende Verein / die Fachschaft auf organisatorische Hilfe bei Durchführung und Finanzierung angewiesen sind.
Antragsfristen
Die Vereine müssen ihre Anträge für die Veranstaltungen, die den o.g. Kriterien entsprechen zu folgenden Terminen an die Geschäftsstelle des SSB einreichen:
Bis zum 31. Oktober des Vorjahres für Veranstaltungen, die im 1.Halbjahr des Fürderjahres stattfinden,
Bis zum 31.03. des laufenden Jahres für Veranstaltungen des 2. Halbjahres des Förderjahres laufendes Jahres.
Der Antrag sollte formlos gestellt werden, einen entsprechenden Kosten- und Finanzierungsplan erhalten, sowie den Zuschußbedarf ausweisen.
Ausschüttungskriterien
Bei einer Unterstützung durch den SSB ergeben sich dann bei der Veranstaltung für die Vereine folgende werberische Bedingungen:
- Gemeinsame Anzeigenseite im jeweiligen Programmheft mit Abbildung der Logos der Sponsoren unter einem Text: „Wir engagieren uns gemeinsam für den Sport in Duisburg” auf der 2. Umschlagseite oder Seite 4 oder Seite 6.
- Außenwerbung am Veranstaltungsort in Form einer gemeinsamen Logopräsentation.
- Der Verein verpflichtet sich bei Ausschank und Catering ausschließlich Produkte der Sponsoren des Pools zu verwenden.
- Nennung des Sponsoren-Pools mit seinen Hauptsponsoren bei Presseveröffentlichungen und Lautsprecherdurchsagen.
Vereinsjubiläum
Auf langjährige Vereinsjubiläen kann man stolz sein!
Gerne gratulieren wir bei besonderen Vereinsjubiläen mit einer Spende in folgender Höhe:
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Vereinsjubiläum Jahre |
Geldbetrag |
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50 |
300,00 € |
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75 |
350,00 € |
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100 |
400,00 € |
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125 |
450,00 € |
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150 |
500,00 € |
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175 |
550,00 € |
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag.
Außerdem können Sportvereine zum 100-jährigen Jubiläum und zu allen weiteren 25-jährigen Jubiläen eine Geldprämie sowie eine Urkunde des Landessportbundes NRW beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.lsb.nrw/service/ehrung-anerkennung-und-wertschaetzung-im-sport/beispiel/jubilaeen-von-vereinen
Fahrten - Freizeiten - Wandern
Förderung von Freizeiten, Fahrten und Lagern. Zuschüsse können für 6 bis 27 Jahre alte Kinder und Jugendliche gezahlt werden, die in Duisburg wohnen und an einer Maßnahme von mindestens 2 höchstens aber 9-tägiger Dauer teilnehmen. Auf je sieben TeilnehmerInnen kann ein/e Begleiter*in außerhalb der Altersbegrenzung gefördert werden. Der Zuschuss darf 5,00 Euro je Teilnehmer*in und Verpflegungstag nicht überschreiten. Der Zuschuss kann vorwiegend Kindern aus Familien mit geringem Einkommen zu Gute kommen. Die Entscheidung obliegt dem Träger der Maßnahme.
Antragsformalitäten:
- Mindestdauer 2 Tage
- Abrechnung 6 Wochen nach Abschluss bei der Sportjugend
- Nachweis mit Originalbelegen
Zuschussquote:
- 5 Euro pro Tag und Teilnehmer + zusätzlich 1 Betreuer je 7 Teilnehmer/innen
- An- und Abreisetag zählen insgesamt als 1 Tag
- Auszahlung zum Ende des jeweiligen Jahres
Bemerkungen:
- Hier finden Sie den Antrag und die notwendigen Teilnehmerlisten (2. Seite hier)!
- Teilnehmer/innen (6-27 J.) müssen in Duisburg wohnen
- Trainingsfahrten und Turniere (auch im freundschaftlichen Sinne) sind nicht förderfähig!
Informationen:
Sportjugend Duisburg
Tel. 0203 3000 851
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Außerörtliche Erholungsmaßnahmen
Antragsformalitäten:
- bis zum 15.03. des Veranstaltungsjahres an die Sportjugend Duisburg
- Mindestdauer in den Sommerferien 10 Tage , in den Oster- und Herbstferien 5 Tage
Zuschussquote:
- 4 bis 10 Euro, je nach Fördergruppe
- Auszahlung zum Ende des jeweiligen Jahres
Bemerkungen:
- Mindestens 8 Jugendliche
- Teilnehmeralter 6 - 21 Jahre
- Teilnehmer/innen müssen in Duisburg wohnen
Hier finden Sie die Richtlinien, den Antrag, den Vordruck für den Verwendungsnachweis und die notwendigen Teilnehmerlisten!
Informationen:
Sportjugend Duisburg
Tel. 0203 3000 851
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Zuschuss zu Spiel- und Sportmaterial
Antragsformalitäten:
- formloser Antrag mit Quittungen an die Sportjugend Duisburg
Zuschussquote:
- Zuschuss 20 % der Anschaffungskosten, max. 220 Euro
- Auszahlung zum Ende des jeweiligen Jahres
Bemerkungen
- ausgenommen sind Geräte/Materialien, die für den Sportbetrieb einschl. Training vorgesehen sind
Informationen:
Sportjugend Duisburg
Tel. 0203 3000 851
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