Zuschuss zu Spiel- und Sportmaterial
Förderaktion der Sportjugend Duisburg
Die Sportjugend Duisburg unterstützt Vereine bei der Anschaffung von Spiel- und Sportmaterialien. Ziel der Förderung ist es, die Ausstattung für die Kinder- und Jugendarbeit zu verbessern und attraktive Bewegungsangebote zu ermöglichen.
Antragsformalitäten
Für die Beantragung des Zuschusses sind folgende Unterlagen einzureichen:
- ein formloser Antrag
- die entsprechenden Quittungen bzw. Rechnungsbelege über die Anschaffung
- der ausgefüllte Mittelverteilungsplan (verbindliche Voraussetzung für die Förderung)
Der Antrag ist an die Sportjugend Duisburg zu richten.
Zuschusshöhe
- Gefördert werden 20 % der Anschaffungskosten
- Der maximale Zuschuss beträgt 220 Euro.
- Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Ende des Förderjahres.
Förderfähige Spiel- und Sportmaterialien
Gefördert werden können insbesondere Materialien, die der allgemeinen Bewegungsförderung und der Jugendarbeit dienen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Geräte und Materialien, die ausschließlich für den regulären Sportbetrieb einschließlich Training und Wettkampfdurchführung vorgesehen sind.
Kontakt und weitere Informationen
Sportjugend Duisburg
Telefon: 0203 3000 851 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen
Veranstaltungsförderung aus dem Sponsorenpool

Initiiert durch den Stadtsportbund Duisburg wurde in Zusammenarbeit mit Duisburger Unternehmen ein Sport-Sponsorenforum gegründet.
Die Firmen unterstützen mit ihrer Einlage bedeutende Veranstaltungen Duisburger Vereine, die mit Hilfe eines formlosen Antrags beim Stadtsportbund Duisburg e.V. Mittel für diese Veranstaltungen beantragen können.
Richtlinien
Die Mitglieder haben sich zum Ziel gesetzt, Sportveranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes nach folgenden Kriterien zu unterstützen:
- Die Veranstaltungen müssen einen besonderen regionalen, überregionalen und/oder nationalen Imagefaktor für Duisburg darstellen.
- Sie müssen den Marketingzielen der Sponsoren entsprechen.
- Sie konzentrieren sich vordergründig auf solche Sportereignisse, bei denen der ausführende Verein / die Fachschaft auf organisatorische Hilfe bei Durchführung und Finanzierung angewiesen sind.
Antragsfristen
Die Vereine müssen ihre Anträge für die Veranstaltungen, die den o.g. Kriterien entsprechen zu folgenden Terminen an die Geschäftsstelle des SSB einreichen:
Bis zum 31. Oktober des Vorjahres für Veranstaltungen, die im 1.Halbjahr des Fürderjahres stattfinden,
Bis zum 31.03. des laufenden Jahres für Veranstaltungen des 2. Halbjahres des Förderjahres laufendes Jahres.
Der Antrag sollte formlos gestellt werden, einen entsprechenden Kosten- und Finanzierungsplan erhalten, sowie den Zuschußbedarf ausweisen.
Ausschüttungskriterien
Bei einer Unterstützung durch den SSB ergeben sich dann bei der Veranstaltung für die Vereine folgende werberische Bedingungen:
- Gemeinsame Anzeigenseite im jeweiligen Programmheft mit Abbildung der Logos der Sponsoren unter einem Text: „Wir engagieren uns gemeinsam für den Sport in Duisburg” auf der 2. Umschlagseite oder Seite 4 oder Seite 6.
- Außenwerbung am Veranstaltungsort in Form einer gemeinsamen Logopräsentation.
- Der Verein verpflichtet sich bei Ausschank und Catering ausschließlich Produkte der Sponsoren des Pools zu verwenden.
- Nennung des Sponsoren-Pools mit seinen Hauptsponsoren bei Presseveröffentlichungen und Lautsprecherdurchsagen.
Sportstättenfinanzierungsprogramm
Langfristige Finanzierungsmöglichkeit für gemeinnützige Sportorganisationen
Immer mehr Menschen sind sportlich aktiv. Sie brauchen ausreichend Räume und Flächen, um sich zu bewegen. Über 38.000 Sportstätten aller Art stehen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Aber viele von ihnen sind sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Die Förderung des Erhalts und des Ausbaus der Sportstättenlandschaft in Nordrhein-Westfalen ist Ziel des Sportstättenfinanzierungsprogramms, das die Landesregierung im Rahmen des Bündnisses für den Sport aufgelegt hat.
Mit dem Förderprogramm unter der Bezeichnung "NRW.BANK.Sportstätten" steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur Verfügung. Möglich wird dies durch die Refinanzierung der KfW-Förderbank. Mit Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK verbilligen sich die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW-Förderbank zusätzlich. Dazu Landessportbund-Präsident Walter Schneeloch: "Die Finanzierungsmöglichkeiten der NRW.Bank können Vereinen, Verbänden, Bünden und Kommunen in einer Weise helfen, die in Deutschland bisher einmalig ist."
Wer wird gefördert?
Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Vereinen und Verbänden, die Mitglied im Landessportbund NRW bzw. in dessen zuständiger Untergliederung sind, langfristige Finanzierungen zu attraktiven Konditionen für ihre Investitionen in Sportstätten. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.
Was wird gefördert?
Es werden Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur gefördert, soweit diese einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen. Das Programm kann genutzt werden, um Sportanlagen zu erwerben oder herzurichten. Des Weiteren gehören Neubau, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen ebenso wie Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung von Sportanlagen zu den Förderbereichen des Programms NRW.BANK.Sportstätten.
Beispiele für förderfähige Ausgaben:
- Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung und gegebenenfalls Abbruchmaßnahmen
- Baukosten
- Kosten für die Herstellung von Außenanlagen
- Kosten der Ausstattung
- Planungskosten
- Kosten für den Erwerb einer Sportanlage
Wie wird gefördert?
NRW.BANK.Sportstätten fördert nach dem so genannten Hausbankenprinzip: Der Verein, Verband oder Bund erhält das Geld nicht direkt von der NRW. BANK, sondern über die jeweilige Hausbank. Diese kennt die Situation des Fördernehmers und berät mit Erfahrung und örtlichem Sachverstand. Der Finanzierungsanteil des NRW.BANK-Darlehens kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten betragen.
- Förderart: Ratendarlehen
- Finazierungsanteil: bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten
- Höchstbetrag: 10 Mio. €
- Laufzeiten:
- 10, 15, 20 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
- 30 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren
- max. 15 Jahre für Kunstrasenplätze
- Zinssatz: bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
- Tilgung:
- in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
- Auszahlung: 100%
- Bereitstellungsprovision: 0.15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsabschluss
- Sicherheiten: banküblich
Wo erhalten Sie Informationen?
Detaillierte Informationen zum Vorgehen, zur Antragstellung und zu den aktuellen Konditionen erhalten Sie direkt auf der Internetseite der NRW.BANK.
Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen die Telefonberatung der NRW.BANK gerne zur Verfügung. Telefon: 0211 91741 4800
Vereinsjubiläum
Auf langjährige Vereinsjubiläen kann man stolz sein!
Gerne gratulieren wir bei besonderen Vereinsjubiläen mit einer Spende in folgender Höhe:
|
Vereinsjubiläum Jahre |
Geldbetrag |
|
50 |
300,00 € |
|
75 |
350,00 € |
|
100 |
400,00 € |
|
125 |
450,00 € |
|
150 |
500,00 € |
|
175 |
550,00 € |
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag.
Außerdem können Sportvereine zum 100-jährigen Jubiläum und zu allen weiteren 25-jährigen Jubiläen eine Geldprämie sowie eine Urkunde des Landessportbundes NRW beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.lsb.nrw/service/ehrung-anerkennung-und-wertschaetzung-im-sport/beispiel/jubilaeen-von-vereinen
