Newsletter vom 10.11.2020 mit 2 News


Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 10. November 2020

Überraschend ist heute eine Überarbeitung der CoronaSchVO in Kraft getreten.

Die wichtigste Neuerung ist: der Rehasport ist ab heute wieder möglich!
„Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt.“

Präzisierung zum Individualsport:
"Als Individualsport gelten nur Sportarten, die kein Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig."


Für Duisburg gilt:
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1. In Duisburg sind aufgrund der hohen Infektionszahlen weiterhin alle öffentlichen Sporthallen und Bäder (auch für den Schul- und Rehabilitationssport) geschlossen.

2. Individualsport ist jetzt nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch auf Außensportanlagen erlaubt! Somit sind z.B. Einzel im Tennis oder Golf zu zweit, Leichtathletik etc. möglich - s. Präzisierung zum Individualsport.
Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten!

3. Die Sportanlagen der Vereine dürfen zusätzlich geöffnet werden für
+ pflegerische Sport- und Grünflächenarbeiten
+ Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, Rudern, Stand-up-Paddling etc.
+ Sicherung des (Sport)Equipments, z.B. Kranen der Segelboote
+ Sitzungen offizieller Vereinsgremien
+ Durchführung von Verwaltungsarbeiten
Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten! Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlgen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig."

4. Das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten
ist erlaubt sowohl im kontaktfreien Sport als auch im Kontaktsport in und auf den zum Stützpunkt gehörenden Sportanlagen. Die allgemeinen Regeln zum Hygieneschutz sind einzuhalten.
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5. Rehabilitationssport ist erlaubt!

6. Schulsport - einschließlich der Angebote im Ganztag - ist im Außenbereich erlaubt.

7. Reiten: für das Bewegen der Pferde in geschlossenen Räumen gilt die Berechnungsgrundlage 200qm/Pferd. Werden die Pferde durch Reitschüler bewegt, ist ein*e Reitlehrer*in als Aufsichtsperson zugelassen.

8. Gastronomie: wenn das Vereinslokal eine öffentliche Gastronomie ist und Speisen zum Abholen anbietet, darf die Sportanlage zu diesem Zwecke geöffnet werden.[nbsp]
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Der Stadtsportbund bleibt in Gesprächen mit der Stadt, um weitere Details oder Veränderungen frühzeitig zu besprechen und bekannt geben zu können![nbsp]

Aktueller Stand der Hilfsprogramme

Soforthilfe Sport des Landes NRW wird verlängert
Die Staatskanzelei hat nun eine erneuerte Verlängerung bewilligt. Für die neue Phase der Soforthilfe sind Anträge vom 16.11.2020 bis zum 15.03.2021 möglich. Mehrfache Anträge in aufeinander folgenden Phasen des Förderprogramms sind möglich. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Bünde. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW:[nbsp]https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite[nbsp].

Bleiben Sie Gesund!

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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