Newsletter vom 17.12.2020 mit 3 News

Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 16. Dezember 2020

In der neuen CoronaSchVO, die ab dem 16. Dezember 2020 (bis zum 10.01.2021) in Kraft tritt gibt es weitere Einschränkungen für den Sport:

1. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Das bedeutet, dass ab sofort auch der (bisher noch erlaubte) Individualsport (z.B. Tennis, Golf etc.) auf öffentlichen und vereinseigenen Spoortanlagen verboten ist. Kommunale und vereinseigene Sportanlagen müssen schließen.
2. Rehabilitationssport ist nicht mehr möglich.
3.
Die für die Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken.
4.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.

Nach Rücksprache mit DuisburgSport und dem Ordnungsamt dürfen
Sportanlagen der Vereine in Duisburg geöffnet werden für


+ pflegerische Sport- und Grünflächenarbeiten
+ Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, Rudern, Stand-up-Paddling etc.
+ Sicherung des (Sport)Equipments, z.B. Kranen der Segelboote
+ Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Vereinsgremien
+ Durchführung von Verwaltungsarbeiten

Hierbei sind die gültigen Hygiene- und Abstandsvorschiften zwingend einzuhalten!


Möglich bleiben (s. §§ 2 und 9 der CoronaSchVO)
1. Sporttreiben allein oder mit insgesamt maximal zwei Personen oder von Personen eines Hausstandes mit zusätzlich einer weiteren Person im öffentlichen Raum bzw. in freier Natur ohne Anleitung. Kinder bis einschl. 14 Jahren werden nicht mitgezählt, dürfen aber auch nicht aus mehr als zwei Haushalten stammen. (s. Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg, gültig ab 16.12.2020)
2. Wettbewerbe in Profiligen (ohne Zuschauer) mit Auflagen (u.a. Infektionsschutzkonzept)
3. Das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten ist erlaubt sowohl im kontaktfreien Sport als auch im Kontaktsport in und auf den zum Stützpunkt gehörenden Sportanlagen. Die allgemeinen Regeln zum Hygieneschutz sind einzuhalten.
4. Reiten: das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch auf und in Sportanlagen ist zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.

Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung!

Der Stadtsportbund bleibt in Gesprächen mit der Stadt, um weitere Details oder Veränderungen frühzeitig zu besprechen und bekannt geben zu können![nbsp]

Qualifizierung für die Arbeit im Sportverein

Qualifizierungsarbeit steigert die Qualität der Arbeit unserer Sportvereine! Und das Programm für 2020 finden Sie nun Online (Angebote des Stadtsportbundes Duisburg)! Wir freuen uns auf Sie!

Wir planen übrigens im Februar mit der nächsten Übungsleiter*innen-Ausbildung mit dem Basismodul und späterem Aufbaumodul zu starten!!!!!

BEWEG.DICH@HOME - reinschauen und mitmachen

Zu den aktuellen und auch ("alten") Angeboten des Online-Gesundheits-Programm BEWEG.DICH@HOME gelangen Sie über die Internetseite des SSB Duisburg oder[nbsp] über das Portal der Novitas BKK abrufen. Die Adresse: novitas-bkk.de/beweg-dich-at-home.
Verlinken Sie BEWEG.DICH@HOME mit Ihrer Internetseite als Angebot für Ihre Mitglieder!

Bleiben Sie Gesund!

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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