Kinder- und Jugendschutz geht alle an ... auch im Sport!

Aber was ist zu tun, wenn ich einen Verdacht habe? Der Flyer Kinder- und Jugendschutz geht alle an!, den der Stadtsportbund Duisburg gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Duisburg entwickelt hat, soll eine Hilfestellung im Umgang mit Verdachtsfällen geben.

 

Darüber hinaus hat der Stadtsportbund zwei Mitarbeiterinnen als Ansprechpersonen ausgebildet. In konkreten Fällen können Sie sich an Kim Wickert (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Isabelle Beckmann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden. 

 

Notfallnummern für Kinder und Jugendliche (zum Herausgeben/Aushängen)

  • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer e. V. (Dt. Kinderschutzbund), Tel.: 0800 / 1110333 (Mo – Fr, 15:00 - 19:00 Uhr)
  • Wildwasser e.V. (Duisburg), Tel.: 0203 / 343016 (Mo 15:00 – 16:00 Uhr, Di – Do 10:00 – 11:00 Uhr)
  • Opfertelefon Weißer Ring (bundesweit), Tel.: 116006 (7:00 - 22:00 Uhr)

 

Kein Raum Logo e6fe8fd4

 

Prävention sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport

Seit November 2024 ist der Stadtsportbund offizielles Mitglied im Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport, einer Initiative des Landessportbundes NRW und der Staatskanzlei des Landes NRW.

Folgende Ziele hat das Qualitätsbündnis: 

  • Aufbau eines NRW-weiten Bündnisses von Verbänden und Vereinen gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sport
  • Förderung einer Kultur der Achtsamkeit und des respektvollen Miteinanders 
  • Verankerung der Prävention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sportverein als zentrales Qualitätsmerkmal in Sportvereinen
  • Unterstützung von Sportvereinen bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen 
  • Entwicklung von Standards für Prävention und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sportverein. 

Schutzkonzepte

Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist die Unterstützung und qualitative Weiterentwicklung der Jugendämter bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII. Die Sicherung hoher fachlicher Standards, ein verbesserter Austausch, insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten sollen dieses Ziel sicherstellen. Zudem werden Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihres Schutzes, Unterstützung und Hilfe geht.

Das Gesetz verpflichtet alle Träger von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten. Zu diesen Angeboten gehört auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit gelten die Regelungen auch für Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine mit Angeboten für Kinder.

Auch wenn für die Umsetzung in den meisten Fällen noch keine zeitliche Frist vorgegeben ist, empfiehlt der Stadtsportbund den Sportvereinen sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen und bietet Beratungen an. Zudem wurde 2023 eine Rahmenvorlage zur Erstellung eines Schutzkonzepts erstellt, die der Stadtsportbund Duisburg seinen Sportvereinen auf Anfrage zur Verfügung stellt.

Um mit gutem Beispiel voranzuschreiten hat der Stadtsportbund Duisburg ein eigenes Schutzkonzept erstellt, das fortlaufend überarbeitet wird.

 

Erweiterte Führungszeugnisse im Sportverein

Mit der Umsetzung der Neufassung des Bundeskinderschutzgesetzes wurde in Duisburg der Focus der Sportvereine nochmals verstärkt auf den Kinder- und Jugendschutz im Sportverein gerichtet.

Das Jugendamt der Stadt Duisburg schließt aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung durch das Bundeskinderschutzgesetz §72a SGB VIII mit allen Trägern, die Kinder- und Jugendarbeit mit ehrenamtlich und nebenberuflich Tätigen in Duisburg durchführen, eine Vereinbarung, die zur Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses für all die Personen verpflichtet, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen und ausbilden. Zweck der Einsichtnahme ist es, Menschen, die einschlägig vorbestraft sind, von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sportverein auszuschließen.

In einem partnerschaftlichen Prozess wurde der Vereinbarungstext mit dem Jugendamt, dem Jugendring und dem Stadtsportbund ausgearbeitet, mit dem Ziel in Duisburg einen möglichst umfassenden Schutz für Kinder und Jugendliche in allen Einrichtungen und Vereinen zu erreichen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Leitgedanke bei alle Überlegungen ist und war der Schutz der Kinder, die uns durch die Eltern anvertraut werden und ein Klima zu schaffen, in dem sich pädophil veranlagte Menschen nicht wohl fühlen.

Alle notwendigen Materialien zur Umsetzung des §72 a wie das Anschreiben zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses, die Vereinbarung mit der Stadt etc., finden Sie im unten.

Auf den sieben Informationsveranstaltungen, die gemeinsam im Februar / März 2014 durchgeführt wurden, konnte man bei den Vertretern aus den Sportvereinen eine hohe Motivation erkennen, nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern sich weit darüber hinaus über die Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes im Verein Gedanken zu machen und es als Qualitätsmerkmal der Vereinsarbeit zu etablieren.

Als ein sehr hilfreiches Instrument dafür wurden die Informationen und Materialien zur Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ angesehen, die teilweise sehr plakative, aber auch umsetzbare Hilfestellungen zur Erarbeitung eines Konzeptes oder zur Information der MitarbeiterInnen im Verein geben. Den Materialordner erhält man beim Stadtsportbund Duisburg (für Sportvereine kostenfrei).

Ebenfalls bieten das Jugendamt, der Jugendring und der Stadtsportbund Duisburg Beratung und Unterstützung an. Hierzu zählen u.a. die Kurzseminare, Schulungen und Prozessbegleitungen zur Gewaltprävention, die der Stadtsportbund Duisburg unterstützt durch das Aktionsprogramm Kinder- und Jugendschutz in Duisburg seit 2015 kostenfrei anbieten kann.

 

Vereinbarung über den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Täter von der Jugendarbeit

Hier können Sie den Vertragstext herunterladen, der den §72a des SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch, auch Kinder- und Jugendhilfegesetz) für Duisburg umsetzt. Mit dem Vertragsabschluss verpflichten sich die Verantwortlichen der Verbände, in ihrem Einflussbereich durch Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse sicher zu stellen, dass einschlägig verurteilte Täter sich nicht in der Duisburger Jugendarbeit engagieren. Diese Maßnahme ist eine von vielen zum Kinderschutz.

Vereinbarung 72a.doc

Vereinbarung 72a Anlagen.pdf

 

Antrag zur Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses

Hier können Sie einen Musterantrag zur Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses herunterladen. Dieser Antrag ist unter Vorlage eines Ausweises in den Servicestellen der Bezirksämter persönlich zu stellen. Die Bestätigung des Trägers dient u. a. der Kostenbefreiung und gibt den Grund der Vorlagepflicht an.

Bescheinigung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses.doc

 

Selbstverpflichtungserklärung

Hier steht das Muster einer Selbstverpflichtungserklärung im Rahmen der Duisburger Vereinbarung für Sie zum Download bereit.

Muster einer Selbstverpflichtungserklärung.doc

 

Dokumentationsformular der Einsichtnahme

Anbei das Dokumentationsformular zum Download. Pro Einsichtnahme ist eine Seite zu verwenden. Somit ist sicher gestellt, dass bei Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Nachweis der Einsichtnahme vernichtet werden kann. Diese Änderung des Vordrucks im Vergleich zur mit der Post versandten Vereinbarung ist mit dem Jugendamt abgesprochen.

Dokumentationsformular der Einsichtnahme.pdf

 
 
Kim Wickert 
Pädagogische Fachberatung Ganztag/ Fachkraft Prävention sexualisierter Gewalt 
Tel. 0203 3000 824
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!