Förderung digitaler Ausstattung für den Breitensport

Computer, Monitore, Laptops, Videokonferenzsystem. All das wird von Vereinen benötigt, ist aber oft veraltet oder aus den Haushaltsmitteln nicht zu stemmen. Genau hier setzt ein aktuelles Förderprogramm des Landes NRW zur Förderung der Breitensportorganisationen über 30 Mio. € an, mit dem Sportvereine Anschaffungen (ausschließlich Sachausgaben!*) im Bereich Digitalisierung voll finanziert bekommen können. Die Förderung steht dem organisierten Sport nur im Jahr 2023 zur Verfügung. Daher ist ein schnelles Handeln notwendig!

Für die Vereine des Stadtsportbundes Duisburg stehen 450.000 € zur Verfügung!

Ziel des Förderprogrammes ist der Ausbau der digitalen Verwaltungsinfrastruktur, die Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen und die Förderung der Aus-, Fort-, und Weiterbildung. Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Sporthallen, Sportanlagen und Vereinsgebäuden möglich. Digitales Sportequipment wie z.B. Segelflugsimulator, E-Sport, VR-Fechtanzug, digitale Schießanlage kann nicht gefördert werden!

Zeitlicher Ablauf:

1. Die Antragstellung für die Duisburger Sportvereine

  • incl. einer kurzen Beschreibung des Vorhabens und
  • einer realistischen Kostenschätzung

erfolgt per Mail oder Post beim Stadtsportbund Duisburg und ist ab dem 26.01.2023 möglich.

2. Zeit für die Antragstellung ist bis spätestens zum 10.03.2023.

3. Die Bewilligung (Weiterleitungsvertrag) durch den Stadtsportbund Duisburg erfolgt bis zum 10.07.2023.

4. Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang incl. der Einholung von drei Kostenvoranschlägen) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15.09.2023.

5. Der Verwendungsnachweis der Vereine muss bis zum 15.09.2023 beim Stadtsportbund Duisburg eingegangen sein.

6. Die Auszahlung der Gelder durch den Stadtsportbund Duisburg an die Vereine geschieht nach der Prüfung des Verwendungsnachweises und der Auszahlung des Förderbetrags durch die Bezirksregierung an den Stadtsportbund Duisburg ab Ende 2023/Anfang 2024, d.h. eine volle Vorfinanzierung durch die Vereine ist notwendig.

Unterlagen für die Antragstellung:

Der Stadtsportbund Duisburg hält sich aufgrund einer möglichen Überzeichnung des Programms eine Kürzung der Antragssummen vor. Hierfür werden neben der Nachvollziehbarkeit des Antrages auch die Vereinsstruktur, die Mitgliederzahl, die sportlichen Angebote der Vereine und die genutzte Infrastruktur in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen.

Da sich bei Ihren Überlegungen und Abstimmungen innerhalb Ihres Vereins in den nächsten Tagen sicherlich viele Detailfragen ergeben,

  • stehen Ihnen für ihre Fragen rund um das Förderprogramm im Stadtsportbund Duisburg Christoph Gehrt-Butry und Uwe Busch gerne zur Verfügung: 0203 / 3000 811, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • hat der LSB NRW alle relevantenInfos, FAQ´s etc. auf seiner Homepage bereitgestellt. Bitte nutzen Sie die dortigen Möglichkeiten zur umfassenden Information zum Förderprogramm.

Nutzen Sie diese Chance, Ihre Vereine umfassend zu digitalisieren. Eine solche Fördermöglichkeit wird es in diesem Umfang künftig wahrscheinlich nicht mehr geben.

* Nicht förderfähig sind beispielsweise:

  • Dienstleistungen
  • Etwaige Einrichtungskosten oder sonstige mit der Anschaffung verbundene notwendige Dienstleistungen
  • Smartphones
  • Software, die ohne Bezug zur gekauften Hardware erworben wird.
  • Verlängerung von Softwarelizenzen
  • Neuerwerb von Softwarelizenzen
  • Erstellung von Webseiten