Im Jahr 2012 wurde das lokale Bündnis zur Gesundheitsförderung von arbeitslosen Menschen in Duisburg gegründet. Bündnispartner sind unter anderem Vertreter der Arbeitsvermittlung, der Krankenkassen, der Stadt, sowie Vertreter gemeinnütziger Gesellschaften und Wohlfahrtsverbände. Ziel ist es über die Schaffung gesundheits-fördernder Strukturen und gezielter Angebote die gesundheitliche Situation erwerbsloser Menschen nachhaltig zu verbessern.

Eine solche gesundheitsfördernde Struktur wurde über ein Modellprojekt mit den Duisburger Vereinen geschaffen. Durch das Unterschreiben einer Vereinbarung durch die größten Krankenkassen und insgesamt sechs Duisburger Vereine im Jahr 2014, wird es arbeitslosen Menschen ermöglicht, kostenfrei an einem qualitativ geprüften Präventionskurs gemäß §20  SGB V teilzunehmen.

Zu den Angeboten gemäß §20 SGB V zählen die Kurse, die mit dem Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ ausgezeichnet sind. Im Normalfall kann Kursteilnehmer/innen einmal jährlich bis zu 80% der Teilnahmegebühr  erstattet werden. Dazu bezahlen die Teilnehmer zunächst selber die gesamte Kursgebühr und nach Bescheinigung durch den Verein, dass diese Person an mehr als 80% der Kurstermine teilgenommen hat, wird der Betrag durch die Krankenkasse erstattet.

Für erwerbslose Menschen ist es jedoch meist schwierig  für einen Kurs in Vorkasse zu treten. Deswegen wurde eine Vereinbarung entwickelt, aufgrund welcher die Abrechnung dieser Kurse bei arbeitslosen Menschen direkt zwischen Verein und Krankenkasse erfolgt. Dazu erhalten Interessenten beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit einen Anmeldebogen, mit welchem sich diese direkt bei einem der Kurse der sechs Vereine anmelden können. Nach Beendigung des Kurses senden die Vereine eine Teilnahmebescheinigung zu der jeweiligen Krankenkasse, welche dem Verein die Kursgebühr anteilsmäßig, entsprechend der Anzahl der besuchten Kurseinheiten, auszahlt.

Folgende Krankenkassen haben die Vereinbarung unterschrieben:

  • AOK Rheinland/Hamburg
  • KnappschaftLSBNRW 14288 f83202c3
  • Novitas BKK
  • IKK Classic

Folgende Krankenkassen lassen die Vereinbarung gegen sich gelten:

  • Barmer GEK
  • DAK
  • Techniker Krankenkasse

Folgende Vereine haben die Vereinbarung unterschrieben:

  • TV Frisch Auf 07 Duisburg- Hochfeld e.V.
  • Bildungswerk im SSB Duisburg e.V.
  • Duisburger SSC 09/20 e.V.
  • Homberger TV 1878 e.V.
  • AKS Rheinhausen e.V.
  • FC Rumeln- Kaldenhausen 1955 e.V.

Die aktuellen Angebote finden Sie hier. Haben Sie Interesse an einem der Angebote, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Zur Anmeldung benötigt der Verein die Bestätigung, dass sich der Teilnehmer in keinem Beschäftigungsverhältnis befindet. Dazu werden Sie gebeten, das angefügte Anmeldeformular beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit abstempeln zu lassen. Mit diesem Anmeldeformular können Sie sich dann direkt bei dem entsprechenden Verein unter den angegebenen Kontaktdaten anmelden.

Die Anmeldung zu den Kursen kann nur über den Teilnehmer selbst, nicht über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit erfolgen.

 

Stadtsportbund Duisburg
Peter Serfort
Tel. 0203 3000 821
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